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- AZ 29/2013
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Recht
Abmahnung "verbraucht" beanstandetes Fehlverhalten
(bü). Hat ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter eine Abmahnung erteilt, weil dieser (wie hier) sich wegen einer kostenträchtigen Entscheidung vorher nicht mit seinem Vorgesetzten in Verbindung gesetzt hatte, so darf er ihm deswegen nicht kurze Zeit später kündigen. Das Fehlverhalten des Arbeitnehmers war durch die Abmahnung "verbraucht".
(LAG Rheinland-Pfalz, 9 Sa 237/12)
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