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Gesundheitspolitik
Nordrhein regelt Notdienst neu
AKNR: Reaktion auf Apothekenschließungen und das ANSG
Die bislang 69 regionalen Notdienstbezirke sollen einem flächendeckenden Notdienstnetz weichen. „Bezogen auf ihren Standort werden die Patienten zur für sie nächstgelegenen Apotheke geleitet“, erklärt AKNR-Geschäftsführer Dr. Stefan Derix – unabhängig von Stadt- oder Gemeindegrenzen. Die Einteilung der Notdienste erfolge nach den gleichen Kriterien wie bisher und werde sich in einigen Regionen nur minimal verschieben. Kammerpräsident Lutz Engelen betont, die für die Dienstbereitschaft vorgeschriebenen maximalen Entfernungen würden auch mit der neuen Regelung weit unterschritten.
Mit der Restrukturierung will die Kammer langfristig die flächendeckende Versorgung der Patienten mit Apotheken-Notdiensten in allen Regionen sichern. „Mit der Neuordnung schaffen wir zukunftsfähige Strukturen“, erklärt Engelen. Mit der IT-gestützten Lösung will man einerseits der gesetzlichen Vorschrift nach dem Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz Rechnung tragen, aber auch auf die steigende Zahl von Apothekenschließungen im Kammerbezirk (mehr als 100 in den vergangenen fünf Jahren) sowie die Bevölkerungsdichte im städtischen Bereich reagieren. „Löcher“ im Versorgungsnetz sollen vermieden werden.
Vorgesehen sind zudem zusätzliche Services: Mittels einer neuen Notdienstsuche auf www.aknr.de können Patienten ab dem kommenden Jahr mit der Eingabe ihres Wohn- oder Standortes die nächstgelegene notdiensthabende Apotheke leicht finden. Eine neue Plattform wird zudem einen Überblick über alle diensthabenden Notdienst-Apotheken in ganz NRW bieten. Familien, Arztpraxen, Apotheken oder Alten- und Pflegeeinrichtungen können außerdem eine Liste der jeweils nächstgelegenen Notdienstapotheken kostenlos per E-Mail abonnieren und dann aushängen.
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