Gesundheitspolitik

Rezeptdaten: Gesetzesänderung denkbar

Gesundheits-Staatssekretärin Widmann-Mauz antwortet auf Kleine Anfrage der Grünen

Berlin (lk/jz) | Die Bundesregierung schließt nicht aus, die gesetzlichen Regeln zur kommerziellen Verwertung von Rezeptdaten zu überarbeiten. Man werde die weitere Entwicklung „sorgfältig dahingehend beobachten, ob gesetzlicher Änderungsbedarf besteht“, antwortet die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium (BMG), Annette Widmann-Mauz (CDU), auf eine Kleine Anfrage der Grünen. Außerdem wünscht sich das BMG eine einheitliche Auslegung des Datenschutzes.

Die Grünen-Fraktion hatte bei der Regierung nachgehakt, wie es um den Rezeptdatenhandel bestellt ist. Widmann-Mauz antwortet nun, Rezeptdaten dürften außerhalb des Abrechnungswesens nur in anonymisierter Form übermittelt werden, also wenn die Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse nicht mehr oder nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person zugeordnet werden können (§ 3 Abs. 6 BDSG, § 67 Abs. 8 SGB X). Neben den bereits bekannten Erkenntnissen zur Datenübermittlung der einzelnen Apothekenrechenzentren lägen der Regierung „keine weiteren eigenen Erkenntnisse“ vor.

Die Einhaltung der beschriebenen Vorgaben zu überprüfen, obliege den Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder, schreibt die Staatssekretärin weiter. Und dabei seien sie unabhängig. „Dass Bundesgesetze vollziehende Behörden der Länder gelegentlich Rechtsvorschriften unterschiedlich auslegen, ist nicht auszuschließen“ – insoweit könnten sich auch unterschiedliche Auffassungen über die Anforderungen an eine Anonymisierung ergeben. „Aus Sicht der Bundesregierung wäre es zu begrüßen, wenn sich die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder auf eine einheitliche Auffassung verständigten“, so Widmann-Mauz. Ein Prüf- oder Weisungsrecht habe die Bundesregierung aber nicht. Diese Woche befassen die Landesdatenschützer sich auf ihrer turnusmäßigen Konferenz erneut mit diesem Thema.

Die Grünen wollten zudem wissen, ob es unangemeldete, stichprobenartige Kontrollen der Einhaltung des Datenschutzes bei den Rechenzentren gebe. Nach ihrer Kenntnis habe es in Bayern nicht nur stichprobenartige Kontrollen, sondern eine Vollkontrolle gegeben, schreibt die Staatssekretärin. In Bremen und Berlin habe es keine unangemeldeten, stichprobenartigen Kontrollen gegeben, weil schlicht „kein Anlass für eine derartige Kontrolle“ bestand. Auch in Hessen hätten bislang keine solchen Kontrollen stattgefunden. Ebenso wenig in Sachsen-Anhalt, da „nach dortiger Kenntnis in Sachsen-Anhalt tätige Apothekenrechenzentren bereits infolge ihres Hauptsitzes in anderen Bundesländern der Prüfung anderer Datenschutzaufsichtsbehörden unterliegen“.

Dr. Konstantin von Notz, Grünen-Sprecher für Innenpolitik und zuständig für Datenschutz, kritisiert, die Bundesregierung bestätige in ihrer Antwort zwar die „bereits seit Jahren“ existierenden „Probleme mit unterschiedlichen Apothekenrechenzentren, die entweder gar nicht oder nur unzureichend verschlüsselte Daten an interessierte Pharmaunternehmen weitergeben“ – sie unternehme aber nichts dagegen. Statt das strukturelle Problem selbst anzugehen, schiebe sie den schwarzen Peter den Länderbehörden zu. Diese seien aber weder finanziell noch personell in der Lage, den Vollzug der gesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen. Und einzelne Behörden wie in Bayern oder Hessen hintertrieben die zwischen den Ländern vereinbarten Schutzstandards durch herabgesenkte Anforderungen, so Notz. Die Grünen fordern daher eine rechtliche Klarstellung der Anonymisierungsstandards. 

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