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- AZ 50/2013
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Wirtschaft
NNF: 46 Euro Mahngebühr für Nachzügler
Selbsterklärung macht mancher Apotheke zu schaffen
Seit August gibt es den NNF. Alle Apotheken waren aufgefordert, eine Einverständniserklärung abzugeben, dass ihr Rechenzentrum den neuen 16-Cent-Zuschlag pro Arzneimittelpackung an den NNF überweist. Zudem müssen sie jeden Monat den Sonderbeleg „Selbsterklärung“ ausfüllen. Hierauf ist eine Selbstauskunft über die Zahl aller zulasten der PKV/Beihilfe abgegebenen Arzneimittel abzugeben. Dazu bedrucken die Apotheken über ihre Warenwirtschaftssysteme besagten Sonderbeleg und reichen ihn mit dem normalen Rezeptgut bei ihrem Rechenzentrum ein.
Offenbar gab es anfänglich einige Missverständnisse. Die Selbsterklärungen waren zuweilen fehlerhaft, etwa weil nur jene Privat-Verordnungen gezählt wurden, die im Notdienst abgegeben wurden.
Das Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz sieht vor, dass im Fall, dass eine Apotheke der Pflicht zur Selbsterklärung nicht nachkommt, die Zahl der Packungen geschätzt und hierfür eine Gebühr von bis zu 500 Euro erhoben werden kann. Nun sind es aber nur 46 Euro. Diese Summe bilde den Aufwand ab, den der NNF gehabt habe, erklärte der DAV-Vorsitzende Fritz Becker. Die NNF-Geschäftsführung sei frei, hier ein Kalkulationsmodell zu wählen. Ein Ziel des Fonds sei aber, die Verwaltung schlank zu halten und kostenarm zu arbeiten. Dies sei bislang gelungen. Würde die Geschäftsführung nun übermäßige Gebühren verlangen, bekäme sie vermutlich Druck – schließlich muss sie dem Bundesgesundheitsministerium die Rechnungslegung des Fonds auf Verlangen offenlegen. Becker geht jedenfalls davon aus, dass es nach den Anfangsschwierigkeiten im nächsten Quartal, das Ende Dezember endet, weitgehend überwunden sein werden.
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