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- DAZ 24/2013
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Für Verbot von Rx-Boni
"Die Delegiertenversammlung der Apothekerkammer Berlin begrüßt den Änderungsantrag der Regierungskoalition zum 3. Arzneimittelrechtsänderungsgesetz. Mit der geplanten Änderung von § 7 Abs. 1 Heilmittelwerbegesetz sollen alle Zuwendungen verboten werden, soweit sie entgegen den Preisvorschriften gewährt werden, die aufgrund des Arzneimittelgesetzes gelten. Damit werden Arzneimittelpreisrecht und Wettbewerbsrecht vereinheitlicht. Denn jedes Gewähren von Vorteilen im Zusammenhang mit der Abgabe von preisgebundenen Arzneimitteln ist ein Verstoß gegen die arzneimittelrechtlichen Preisbildungsvorschriften.
Der Gesetzgeber stellt mit der Änderung seine Wertentscheidung für die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung mit Arzneimitteln eindeutig klar. Zusammen mit dem Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) ist dies ein wirksames Paket zur Erhaltung der wohnortnahen Arzneimittelversorgung.
Die Gerichte können den Widerspruch von Arzneimittelpreisrecht und Wettbewerbsrecht nicht selbst auflösen, weil sie die Rx-Boni nach unterschiedlichen Gesetzen zu beurteilen haben, mit denen der Gesetzgeber verschiedene Ziele verfolgt. Die Apothekerkammer Berlin und weitere Landesapothekerkammern haben vor den Berufsgerichten die uneingeschränkte Geltung der arzneimittelrechtlichen Preisbildungsvorschriften erfolgreich durchgesetzt und werden erforderlichenfalls weiter berufsrechtlich gegen Rx-Boni einschreiten.
Der Gesetzgeber hat erkannt, dass sein Handeln für die Einheitlichkeit der Rechtsordnung erforderlich ist."
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