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DAZ aktuell
Ab 2014 gilt nur noch die eGK
Ende der Versichertenkarte
Ab dem 1. Januar 2014 sind damit nur noch die neuen elektronischen Gesundheitskarten (eGK) gültig. Rund 95 Prozent der Versicherten sind laut GKV-Spitzenverband bereits mit der eGK ausgestattet. Die übrigen Versicherten sollten nun schnellstmöglich ein Lichtbild bei ihrer Kasse einreichen, heißt es weiter – damit die neue eGK noch bis Jahresende ausgestellt werden kann.
Versicherte ohne die neue Karte werden beim Arzt ab Januar aber nicht abgewiesen. Sie können innerhalb von zehn Tagen nach der Behandlung einen gültigen Versicherungsnachweis nachreichen. Ansonsten kann der Arzt die Behandlung privat in Rechnung stellen. Kosten einer bereits bezahlten Privatrechnung werden allerdings nur erstattet, wenn spätestens bis zum Ende des Quartals ein entsprechender Versicherungsnachweis vorliegt.
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