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Ein guter Plan: Rückkehrrecht auf Vollzeit

Nach dem Willen von Union und SPD sollen ArbeitnehmerInnen künftig ein Recht auf „befristete Teilzeit“ erhalten. Anders ausgedrückt bedeutet das: Nach der Teilzeitphase gibt es einen Anspruch auf Rückkehr zur Vollzeit. Dieser Anspruch könnte gerade Frauen helfen, einen Weg aus der familienbedingten beruflichen Sackgasse zu finden. Wer Vollzeit gearbeitet hat und dies nach Ende einer Babypause oder der Pflege eines Elternteils wieder vorhat, wäre dann nicht mehr allein vom Wohlwollen seines Arbeitgebers abhängig. Natürlich muss dieses Recht so ausgestaltet werden, dass es auch für Unternehmen eine Planungsmöglichkeit gibt und kleine Firmen nicht überfordert. Aber das hat man ja bei der Elternzeit auch geschafft. Warum sollte es hier nicht auch gehen? ADEXA meint: ein guter Plan.

Barbara Neusetzer,
ADEXA, Erste Vorsitzende

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