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„Diese Apotheken leisten sehr viel“
Nacht- und Notdienstpauschale: Ehmen korrigiert Position des Kammergeschäftsführers
Angesichts der von einigen wenigen Apotheken in den ersten beiden Monaten August und September ordnungsgemäß gemeldeten 61 Nacht- und Notdiensten hatte Jaschkowski die Höhe des Honorars zur Diskussion gestellt. Über „die Angemessenheit der Vergütung“ müsse man da noch einmal nachdenken, so Jaschkowski: „Die Vergütung steht in keinem angemessenen Verhältnis zur Inanspruchnahme des Nacht- und Notdienstes. Die ist dort nur sehr gering.“ Jaschkowski hatte sich für eine Deckelung des Honorars ausgesprochen.
„Nach dem Interview der DAZ mit dem Geschäftsführer der Apothekerkammer Schleswig-Holstein ist eine intensive Diskussion über den Inhalt entstanden. Tendenziell wehren sich etliche KollegInnen gegen eine einseitige Betrachtung. Und das ist sicher richtig“, sagte jetzt Ehmen. In der Tat bemesse sich die Höhe der Zahlung gemäß dem ANSG nicht an der Häufigkeit der Inanspruchnahme im Nacht- und Notdienst. Die Zielrichtung dieses Gesetzes sei, die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.
„Die Versorgung soll insgesamt vor allem dort gesichert werden, wo nach den vielen Kostendämpfungsgesetzen der vergangenen Jahrzehnte die Apotheken aus eigenen Mitteln alleine nicht unbedingt mehr in der Lage sind, ihrem Versorgungsauftrag auch und gerade für die Zukunft nachzukommen. Gerade die Apotheken auf den kleineren Inseln, aber auch die in der dünn besiedelten Fläche des Landes leisten hier durch eine teils dauerhafte Dienstbereitschaft sehr viel. Sie stehen quasi exemplarisch für unsere Zusage, dass wir unseren Versorgungsauftrag ernst nehmen“, so Ehmen.
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