Gesundheitspolitik

Omeprazol-Betrug kommt vor Gericht

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

BERLIN (az) | Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen zwei Männer im Alter von 51 und 55 Jahren Anklage beim Landgericht Stuttgart erhoben. Den beiden Männern wird vielfacher Betrug in besonders schwerem Fall vorgeworfen. Sie sollen über Jahre hinweg Omeprazol-Kapseln unter falscher Markenbezeichnung im Bundesgebiet vertrieben haben.

Die umfangreichen Ermittlungen hätten ergeben, dass die beiden angeschuldigten Brüder schon seit Anfang 2008 in Spanien Kapseln mit dem Arzneimittel Omeprazol herstellen ließen, teilte die Staatsanwaltschaft Ende März mit. Diese Kapseln seien anschließend durch einen Kurierdienst nach Norddeutschland gebracht worden, wo sie in handelsübliche Plastikfläschchen gefüllt, mit entsprechenden Aufklebern und Beipackzetteln namhafter Arzneimittelanbieter versehen und in zuvor gedruckte Schachteln verpackt worden seien. Als Druckvorlage hätten hierbei Original-Packungen gedient – inklusive Chargennummern und Haltbarkeitsdaten.

Von Mai 2008 bis Februar 2013 lieferten die Angeschuldigten ihre Arzneimittel dann unter falschen Markennamen in insgesamt über 600.000 Packungen an einen gutgläubigen Zwischenhändler, so die Staatsanwaltschaft. Dieser habe die Ware an den Arzneimittelgroßhandel und dieser an die Apotheken und damit an die Kunden verkauft. Die Angeschuldigten erhielten für ihre Ware knapp 15 Millionen Euro.

Von den in den Handel gebrachten Kapseln sei zu keinem Zeitpunkt eine Gesundheitsgefahr ausgegangen, heißt es seitens der Ankläger. Sie entsprachen in ihrer Zusammensetzung und Kennzeichnung jedoch nicht dem Original. Daher werden sich die Angeschuldigten nicht nur wegen des Vorwurfs des mehrfachen Betrugs, sondern auch wegen Verstößen gegen das Markengesetz und das Arzneimittelgesetz vor Gericht verantworten müssen.

Die beiden Angeschuldigten, die sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert haben, befinden sich in Untersuchungshaft. Die 20. Kammer des Landgerichts Stuttgart hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden. 

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