Gesundheitspolitik

PiDaNa®: Länder geben Blockade auf

Rezeptpflicht oder nicht - Gröhe setzt sich (vorerst) durch

BERLIN (jz) | Im Streit um die Rezeptpflicht der PiDaNa® geben die Länder ihre Blockadehaltung teilweise auf: In einer Empfehlung vom 8. Mai rät der Gesundheitsausschuss des Bundesrats den Ländern, der erneut vorgelegten Verordnung zur Umsetzung von EU-Vorgaben über die Anerkennung von in anderen Mitgliedstaaten ausgestellten Rezepten doch zuzustimmen – ohne dabei auf die Freigabe der „Pille danach“ zu pochen. Damit konnte sich Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), der den OTC-Switch nicht umsetzen will, vorübergehend durchsetzen.

Die Verordnung zur Umsetzung von EU-Vorgaben sollte eigentlich bis zum 25. Oktober 2013 in nationales Recht umgesetzt werden. Doch die Länder blockierten die Umsetzung, um ihrer Forderung, die „Pille danach“ frei zugänglich zu machen, Nachdruck zu verleihen. Sie entschieden, der Verordnung nur unter dieser Bedingung zuzustimmen. Die EU-Kommission mahnte derweil die Bundesregierung ab, weil diese die Frist zur Umsetzung der EU-Vorgaben verstreichen ließ. Mit der neuerlichen Zustimmung der Länder, die nach der Empfehlung im Gesundheitsausschuss des Bundesrates wahrscheinlich ist, dürfte zumindest das europarechtliche Problem der Bundesregierung beseitigt sein.

Länder halten weiter an ihrer Forderung fest

Der Bundesrats-Gesundheitsausschuss will aber dennoch auf seiner Forderung bestehen: Er empfiehlt dem Bundesrat auch, die Bundesregierung erneut zur Freigabe aufzufordern – wie es auch der Sachverständigenausschuss für die Verschreibungspflicht beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und die Weltgesundheitsorganisation empfehle. Damit würde „die Beratungskompetenz der Apotheken stärker in den Vordergrund gerückt“, heißt es in der Erklärung. Als Ausübende eines naturwissenschaftlich geprägten Heilberufs seien sie dazu „bestens qualifiziert“. „Sie sind nicht nur in der Lage, eine sichere Abgabe der Notfallkontrazeptiva zu gewährleisten, sondern aufgrund ihrer Beratungskompetenz geradezu prädestiniert, die für die Anwendung notwendigen Sachinformationen adressaten- und situationsgerecht zu vermitteln.“

Darüber hinaus halten die Länder derzeit noch eine zweite Verordnung mittels eines Maßgabebeschlusses auf, um die Entlassung der PiDaNa® aus der Rezeptpflicht durchzusetzen: die Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) und die Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel (AMVerkRV). 

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