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Gesundheitspolitik
Abschied vom Exklusivvertrag
In ihrem Koalitionsvertrag hatten Union und SPD klargestellt: „Beim Abschluss von Rabattverträgen müssen die Vertragspartner die Versorgungssicherheit gewährleisten, indem sie Maßnahmen gegen Lieferengpässe vereinbaren. Dies gilt insbesondere für Impfstoffe.“ Nun will die Große Koalition per Gesetz nachhelfen. Dazu hat sie einen Änderungsantrag zum GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (GKV-FQWG) eingebracht. Danach ist vorgesehen, § 132e Absatz 2 SGB V, die Rechtsgrundlage für den Abschluss von Rabattverträgen über Impfstoffe für Schutzimpfungen, um einen Satz zu ergänzen: „Für die Versorgung der Versicherten mit Impfstoffen sind Verträge nach Satz 1 mit mindestens zwei pharmazeutischen Unternehmern innerhalb eines Versorgungsgebietes zu schließen.“
In der Begründung wird ausgeführt, dass zwar schon jetzt die Versorgung der Versicherten mit Impfstoffen zur Schutzimpfung sicherzustellen ist und bei Lieferengpässen die Exklusivität der Vertragsimpfstoffe zugunsten derjenigen anderer pharmazeutischer Unternehmer entfällt. Durch die nun geplante Verpflichtung der Krankenkassen, Neuverträge gleichzeitig mit mehreren pharmazeutischen Unternehmern zu schließen, könne aber trotz eines möglichen Lieferengpasses eines pharmazeutischen Herstellers eine Versorgung ohne vertragliche Grundlage vermieden werden.
Lieferverträge mit mindestens zwei pharmazeutischen Unternehmern könnten verhindern, dass bei Engpässen einzelner pharmazeutischer Unternehmer generelle Versorgungsschwierigkeiten auftreten, da mit mindestens einem weiteren Vertragspartner die Versorgung der Versicherten vereinbart ist. Dabei geht die Koalition davon aus, dass Lieferengpässe nur teil- oder zeitweise auftreten. Und sie ist überzeugt: „Mit der Regelung wird die rechtzeitige und bedarfsgerechte Versorgung der Versicherten mit Impfstoffen besser gewährleistet.“
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