- DAZ.online
- DAZ / AZ
- AZ 21/2014
- Vorgaben für ...
Gesundheitspolitik
Vorgaben für Innovationsfonds
Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD) bremsen Lobbyisten
„Wir erleben es in zahlreichen Veranstaltungen, Diskussionen und Veröffentlichungen, dass um die Frage, was der Innovationsfonds eigentlich leisten soll, die unterschiedlichsten, zum Teil verwirrende Vorstellungen existieren. Zudem weckt das zusätzliche Geld viele Begehrlichkeiten“, schreiben Spahn und Lauterbach und konkretisieren den Koalitionsplan.
Pharmazeutische Unternehmen und Hersteller von Medizinprodukten sollen danach keine Anträge auf Fördermittel stellen dürfen. Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und andere Leistungserbringer können ihre Wünsche immer nur gemeinsam mit einer Krankenkasse anmelden. Die Grundlagen für den neuen Innovationsfonds will die Koalition in einem Versorgungsgesetz regeln, das nach der Sommerpause vorgelegt werden soll.
G-BA entscheidet über Mittelvergabe …
Die Kriterien zur Vergabe der Mittel soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) festlegen und das jährliche Ausschreibungsverfahren durchführen. Mit 225 Millionen Euro sollen nachhaltige Versorgungskonzepte gefördert werden. Förderfähig, so Spahn und Lauterbach, dürften nur solche Versorgungsleistungen sein, die über die heutige Regelversorgung hinausgingen, dem Bereich der besonderen Versorgungsformen zuzurechnen seien und die erkennbare Defizite der sektoralen Versorgung zu überwinden oder vermeiden suchten. Wie es schon G-BA-Chef Josef Hecken anregte, schweben Spahn und Lauterbach etwa Projekte zur Arzneimitteltherapiesicherheit bei multimorbiden Patienten vor. Zudem solche, die die Versorgung in unterversorgten Regionen, die Substitution oder Delegation ärztlicher Leistung oder die Qualitätssicherung im Blick haben. Die übrigen 75 Millionen Euro sollen der Versorgungsforschung zugute kommen.
… ohne zusätzlichen Bürokratieaufwand
Zur Mittelgewährung soll ein effizientes und transparentes Entscheidungsverfahren etabliert werden. Die Verwaltung der Fördermittel soll entweder beim GKV-Spitzenverband oder beim Gesundheitsfonds liegen. Den G-BA will man nicht mit zusätzlicher Bürokratie belasten, sondern auf eine bereits vorhandene Finanzverwaltung zurückgreifen. Die Entscheidungen über Schwerpunktsetzung und die Anträge trifft ein beim G-BA neu einzusetzender „Unterausschuss Innovation und Versorgungsforschung“, in dem auch Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums beteiligt sind.
Kontrolle durch externen Zweitgutachter
Vorbereiten soll die Entscheidungen eine beim G-BA neu einzurichtende Arbeitseinheit, die von der Geschäftsstelle unabhängig operiert. Dies soll ein neutrales Verfahren gewährleisten. Diese Arbeitseinheit soll die Ausschreibungen durchführen, die Anträge annehmen und das Assessmentverfahren der Anträge durchführen. Dabei werden das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen und das geplante neue Qualitätsinstitut beteiligt und die jeweiligen Unterausschüsse des G-BA einbezogen. Nach Spahns und Lauterbachs Vorstellung wird nach Durchlaufen des Assessmentverfahrens eine erste Bewertung erstellt. Die Anträge sollen dann einem externen Zweitgutachter vorgelegt werden.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.