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Gesundheitspolitik
NNF-Panne: 1000 Bescheide korrigiert
PKV-Rx-Meldungen erneut erfasst – wer muss jetzt tätig werden?
„Leider ist es aufgrund eines Auslesefehlers bei der Erstellung des Verpflichtungsbescheides zu folgendem Fehler gekommen“, lasen circa 1000 Apotheker Ende Mai im Schreiben von NNF-Chef Gurski. Die bereits abgerechneten PKV-Rx-Meldungen aus dem 4. Quartal 2013, „die sie dem Nacht- und Notdienstfonds des DAV (NNF) direkt geschickt hatten“, seien im Verpflichtungsbescheid für das 1. Quartal 2014 als „Nachmeldungen“ erneut berücksichtigt worden, so Gurski. Mit dem anliegenden Änderungsbescheid werde der erste Verpflichtungsbescheid entsprechend korrigiert.
Widersprüche erledigt
Anschließend folgt in Gurskis Brief eine umständliche Beschreibung, wie die betroffenen Apotheker mit der Panne umgehen sollen: Apotheker, die über Rechenzentren abrechnen, müssten nicht aktiv werden. Die Korrektur erfolge automatisch. Apotheker ohne vertragliche Vereinbarung mit einem Rechenzentrum für die NNF-Abrechnung müssten sich kümmern. Bereits eingelegte Widersprüche würden mit der Korrektur als erledigt angesehen.
Softwarefehler behoben
„Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und bitten Sie, den Fehler und die dadurch entstandenen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen“, so NNF-Chef Gurski. Gegenüber der AZ versicherte er, dass die dem Fehler zugrunde liegende Ursache in der verwendeten Software inzwischen ausgemerzt sei. Die Panne soll nicht wieder auftreten.
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