- DAZ.online
- DAZ / AZ
- AZ 29/2014
- ABDA definiert ...
Gesundheitspolitik
ABDA definiert Medikationsmanagement
Grundsatzpapier beschreibt Leistung für eine verbesserte Arzneimitteltherapie
Im Grundsatzpapier wird die Medikationsanalyse beschrieben als „eine strukturierte Analyse der aktuellen Gesamtmedikation eines Patienten“. Sie umfasst vier Hauptschritte: Zunächst werden Datenquellen identifiziert und Informationen zusammengetragen. Im zweiten Schritt werden manifeste und potenzielle arzneimittelbezogene Probleme evaluiert und dokumentiert. Anschließend sollen mögliche Lösungen erarbeitet und Maßnahmen mit dem Patienten und gegebenenfalls dem Arzt vereinbart werden. So soll die Effektivität der Arzneimitteltherapie erhöht und Arzneimittelrisiken minimiert werden.
Betreuung durch multi-disziplinäres Team
Der Begriff des Medikationsmanagements als apothekerliche Tätigkeit wird im ABDA-Grundsatzpapier wie folgt definiert: „Ein Medikationsmanagement baut auf einer Medikationsanalyse auf, an die sich eine kontinuierliche Betreuung des Patienten durch ein multidisziplinäres Team anschließt. Mit der kontinuierlichen Betreuung werden vereinbarte Maßnahmen zu detektierten arzneimittelbezogenen Problemen und deren Ergebnis nachverfolgt sowie gegebenenfalls angepasst. Neu auftretende, manifeste und potenzielle arzneimittelbezogene Probleme werden erkannt, gelöst oder vermieden.“
Deutliches Zeichen gegen Trivialisierung
Zukünftig soll von einem Medikationsmanagement also nur dann die Rede sein, wenn sich an die Medikationsanalyse eine kontinuierliche Betreuung durch ein interdisziplinäres Team anschließt. Dadurch soll die Arzneimitteltherapie fortlaufend und dauerhaft verbessert und Arzneimittelrisiken reduziert werden. An diesen Definitionen sollen zukünftig alle einschlägigen Initiativen gemessen werden. „Wir setzen damit ein deutliches Zeichen gegen die Trivialisierung und inflationäre Verwendung der Begriffe“, erklärte Kiefer. In Zukunft solle jeder Patient, Arzt und Apotheker, aber auch jede Krankenkasse wissen, was sich hinter einem entsprechend betitelten Leistungsangebot verberge. Kiefer betonte zudem: „Diese Leistungen kann man nicht verschenken“ – weder seitens der Ärzte, noch der Apotheker.
Arzt und Apotheker müssen zusammenarbeiten
Schmidt machte deutlich, dass konsequentes Medikationsmanagement die Zusammenarbeit von Arzt und Apotheker brauche – schließlich liege die Therapiehoheit beim Arzt. Dass die Zusammenarbeit funktionieren könne, zeigten Modellprojekte wie die Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen (ARMIN).
Schmidt mahnt zur Entschlossenheit
Schmidt mahnte zugleich mehr Entschlossenheit an: Die Zeit der Modellprojekte müsse irgendwann zu Ende gehen und die Leistungen sollten flächendeckend eingeführt werden. Hierfür benötige man zum einen standardisierte und möglichst rationale Wege der Kommunikation innerhalb des interdisziplinären Teams, zum anderen die Bereitschaft der Patienten, sich an eine Apotheke zu binden. Das bedeute nicht, dass eine Versorgung aus anderen Apotheken ausgeschlossen sei, sondern dass der Patient ein besonderes Vertrauensverhältnis zu einer Apotheke aufbaue. Sein Fazit: „Wir als Apothekerschaft werden alles dafür tun, die Arzneimittelversorgung unserer Patienten zu verbessern.“
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.