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Wirtschaft
Rentenbefreiung macht Ärger
Versorgungswerke beklagen zusätzliche Bürokratie
Die Notwendigkeit, bei jedem Arbeitgeber- und vielen Positionswechseln in einem Unternehmen einen Befreiungsantrag zu stellen, habe zu einem Bearbeitungsstau mit monatelangen Wartezeiten geführt, kritisiert der ABV-Vorstandsvorsitzende Hartmut Kilger. Dies löse Mehraufwand bei allen Beteiligten aus – der Rentenversicherung, den Versorgungswerken, Arbeitgebern und den Betroffenen. Schon dies zeigt nach Auffassung des Verbandes, dass das BSG die Folgen seiner Auslegung der Befreiungsvorschrift nicht hinreichend bedacht hat.
Die Verengung auf historische Tätigkeitsprofile teilten die Freien Berufe künstlich, erklärt der ABV. Das führe zu einer unnötigen und für beide Systeme wie für die Betroffenen „unproduktiven Zersplitterung der Versicherungsverläufe“. Dabei sei die faire Zuordnung der Versicherten zu jeweils einem zuständigen Alterssicherungssystem gerade die erklärte Absicht des Gesetzgebers gewesen als er die sogenannte Friedensgrenze festlegte. Kilger: „Der Gesetzgeber muss klarstellen, dass die Entscheidung, ob eine berufsbezogene Tätigkeit eines Freiberuflers vorliegt oder nicht, von der jeweils zuständigen berufsständischen Kammer getroffen wird.“
Das BSG hatte im Oktober 2012 entschieden, dass einmal befreite Versorgungswerksmitglieder künftig bei jedem Tätigkeitswechsel zwischen oder in einem Unternehmen einen erneuten Befreiungsantrag stellen müssen. Im April 2014 entschied das Gericht, dass Unternehmensanwälte (sogenannte Syndikusanwälte) nicht im klassischen Sinn anwaltlich tätig seien und daher nicht befreit werden könnten. Letztere Entscheidung hat nach Auffassung Kilgers allerdings keine Auswirkungen auf andere Freie Berufe, etwa Apotheker, die in der Pharmaindustrie arbeiten. Sie seien grundsätzlich auch künftig befreiungsfähig.
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