Recht

Steuerrecht: Nahrungsergänzungsmittel auf eigene Kosten einnehmen

bü | Auch eine an chronischer Stoffwechselstörung leidende Frau, die aus diesem Grund verschiedene Vitamine und andere Mikronährstoffe in Apotheken kauft, kann ihren Aufwand dafür nicht als außergewöhnliche Belastung vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden. Zwar seien Krankheitskosten als zwangsläufige Aufwendungen im Grundsatz als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Dies gelte jedoch nicht für Aufwendungen, die durch eine Diätverpflegung entstehen. Das gesetzliche Abzugsverbot für Diätverpflegung gelte auch dann, wenn diese nicht nur neben, sondern anstelle von Medikamenten zur Linderung der Krankheit benötigt werde. Gleiches gelte, wenn die Diät aufgrund einer ärztlichen Verordnung unmittelbar als Therapie eingesetzt werde und damit Medikamentencharakter habe. Die Frau müsse ihre Ernährungsgewohnheiten umstellen.

(FG Düsseldorf, 9 K 3744/12 E)

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