Pharmazeutisches Recht

Arzneimittel-Richtlinie, Anlage XII: Regorafenib

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 25. April 2014 (BAnz AT 25.04.2014, B4) ist eine „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII – Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Regorafenib“ vom 20. März 2014 abgedruckt.

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