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Rezepte richtig ausstellen
LAK Baden-Württemberg bietet Merkblatt für Ärzte an
Für das Merkblatt haben baden-württembergische Apotheker der Kammer die häufigsten Fehler auf Rezepten gemeldet. Diese Informationen haben Eingang in das Merkblatt gefunden, das laut Gerhard Schmidt, Vorstandsmitglied der Kammer, bewusst „kurz und schlicht“ gehalten wurde. Die Erläuterungen zu Arzt- und Betriebsstättennummer, Aut-idem-Kreuz, Stärke und Menge des Arzneimittels, Arztstempel und Unterschrift sowie Telefonnummer des Arztes sind durch Nummerierungen auf einem abgebildeten Rezept verortet. Zwar ist die Telefonnummer des Arztes bei Verschreibungen nach § 2 AMVV nicht erforderlich, aber sie ermögliche eine schnelle Rücksprache mit dem Arzt. Apothekern wird empfohlen, das Merkblatt einem Arzt anlassbezogen zu übergeben und „auf kollegialem Wege die Fehler zu erläutern“.
„Insbesondere während des Notdienstes kam es in letzter Zeit zu einer massiven Häufung fehlerhaft ausgestellter Rezepte“, erklärte Schmidt in „cosmas“. Nicht selten sei jedes zweite im Notdienst bearbeitete Rezept falsch oder unvollständig ausgefüllt. Das Merkblatt sollte daher in jeder Arztpraxis, oder zumindest in jeder zentralen Notfallpraxis, aushängen, wünscht sich Schmidt.
Es bleibt abzuwarten, ob die apothekerliche Hilfestellung von der Ärzteschaft begrüßt wird und zu einer Erleichterung im Arbeitsablauf von Arzt und Apotheker führt. Ein Sprecher der Landesärztekammer Baden-Württemberg konnte gegenüber der DAZ dazu keine einordnende Einschätzung abgeben.
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