Arzneimittel und Therapie

Konservierungsstoffe in Kosmetika eingeschränkt | Sinupret extract schon ab zwölf Jahren

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Konservierungsstoffe in Kosmetika eingeschränkt

Die Europäische Kommission reagiert auf eine Bewertung des Wissenschaftlichen Ausschusses für Verbrauchersicherheit (SCCS) und begrenzt die Höchstkonzentration von Propylparaben und Butylparaben in Kosmetika. So dürfen alle Kosmetikprodukte, die nach dem 16. April 2015 in den Handel kommen, Propylparaben und Butylparaben nur noch in einer Konzentration von maximal 0,14% enthalten. Bislang galt eine Grenze von 0,4% bei einzelner Verwendung bzw. 0,8% bei der Verwendung mit anderen Estern. Der Einsatz in nicht abzuspülenden Mitteln, die zur Anwendung im Windelbereich von Kindern unter drei Jahren bestimmt sind, wird untersagt. So soll ein stärkeres Eindringen der Stoffe in die Haut verhindert werden, das bei einer bestehenden Hautreizung und durch den dichten Verschluss der Windel eher möglich ist als bei unbeschädigter Haut. Darüber hinaus untersagt die Europäische Kommission die Verwendung der Mischung von Methylchloroisothiazolinon und Methylisothiazolinon (MCI/MI) in nicht-abzuspülenden Mitteln wie Körpercreme. MCI/MI kann immer noch in abspülbaren Produkten (Shampoos, Duschgel) in einer Höchstkonzentration von 0,0015% verwendet werden. Bereits Anfang 2014 wurde die Verwendung von fünf Parabenen (Isopropylparaben, Isobutylparaben, Phenylparaben, Benzylparaben und Pentylparaben) in Kosmetika verboten, weil nicht genügend Daten für eine Neubewertung vorlagen. Kosmetika, die nach dem 30. Oktober 2014 auf den Markt gebracht werden, müssen frei von diesen Stoffen sein.

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Sinupret extract schon ab zwölf Jahren

Die Zulassung von Sinupret® extract wurde für Patienten mit akuter Nasennebenhöhlenentzündung ab zwölf Jahren erweitert. Es enthält Extrakte aus Enzianwurzel, Schlüsselblumenblüten, Ampferkraut Holunderblüten und Eisenkraut. Für Kinder unter zwölf Jahren ist die Anwendung nicht vorgesehen.

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