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Aus den Ländern
Zahlen, Verblistern und die Reform des Studiums
Delegiertenversammlung der Bayerischen Landesapothekerkammer
In seinem Geschäftsbericht zeigte Präsident Thomas Benkert den Weg auf, den Bayern bei der Umsetzung des Perspektivpapiers und vor allem der Einführung einer Medikationsanalyse bzw. eines Medikationsmanagements in den Apotheken gehen will.
Die Bayerische Akademie für Klinische Pharmazie bietet bereits ein Aufbaumodul „Medikationsmanager“ an, außerdem gebe es Seminare, Spezialfortbildungen und Qualitätszirkel zur Pharmazeutischen Betreuung. Dazu kommen auf der Bundesebene das Grundsatzpapier, die BAK-Leitlinie zum Medikationsmanagement sowie das Curriculum, an dem die BAK aktuell arbeitet.
Laut Benkert ist eine Überarbeitung der Apothekerausbildung notwendig, das Studium müsse an die neuen Anforderungen angepasst werden. Eine große Herausforderung dabei sei, die Anforderungen der Berufsfelder außerhalb der Apotheke nicht zu vergessen. Die BLAK gehe aber voran, beispielsweise werde sie den praktikumsbegleitenden Unterricht bereits im kommenden Jahr reformieren.
Gute und schlechte Zahlen
Pro Quartal werden von den rund 3300 bayerischen Apotheken rund 22.000 Nacht- und Notdienste geleistet, berichtete Benkert. Die Abwicklung der Notdienstpauschale laufe dabei völlig problemlos. Mehr Grund zur Sorge bereiten die Apothekenschließungen: 2012 wurden in Bayern 83 Apotheken geschlossen und 42 eröffnet, 2013 schlossen 71 bei 30 Eröffnungen, und 2014 mussten bis Ende Oktober 43 Apotheken für immer ihre Türen schließen – bei bisher nur 17 Neueröffnungen. Ebenfalls sorgenerregend sind manche Ergebnisse der Rezeptur-Testkäufe der Kammer. Insgesamt wurden bisher 1528 Apotheken überprüft, das ist gut jede zweite Apotheke im Freistaat. 1164 „bestanden“ die Überprüfung durch das Zentrallaboratorium deutscher Apotheker (ZL), 264 nicht. Der allergrößte Teil davon hat die Rezeptur mit einer falschen Einwaage hergestellt. Immerhin 100 Apotheken haben die Anfertigung der Rezeptur schlicht verweigert – ein Ergebnis, das er nicht hinzunehmen bereit sei, betonte Benkert.
Ausgezeichnetes Engagement
Für ihre jahrelange engagierte Arbeit als ehrenamtliche Pharmazieräte verliehen die bayerischen Apothekerorganisationen, also Bayerische Landesapothekerkammer (BLAK) und Bayerischer Apothekerverband (BAV), die Ehrennadel der Bayerischen Apotheker an Dr. Rainer Gernet, Birnbaum-Apotheke Thannhausen, und Dr. Johannes Huber, St. Martins-Apotheke Ampfing.
Auch BLAK-Hauptgeschäftsführer Helmut Stapf hatte Zahlen zu vermelden: Im Jahr 2014 haben in Bayern nur noch 230 zukünftige PKA eine Ausbildung in einer Apotheke begonnen, auch im Vorjahr lag die Zahl nicht höher – vor zehn Jahren seien es aber noch gut 500 gewesen, erinnerte sich Stapf. Erfreulich sei dagegen die große Akzeptanz des elektronischen QM-Handbuchs der BLAK: Rund ein Drittel der Apotheken benutze es. Viel Arbeit mache dagegen die Rentenversicherung: Rund 300 Stellungnahmen habe die BLAK 2014 bereits abgegeben, weil Industrieapotheker ihre Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung erneuern müssen.
Kostenloses Verblistern verbieten – oder nicht?
Bei der anschließenden Aussprache sorgte der jüngste Beschluss der saarländischen Apothekerkammer, das kostenlose oder deutlich unter Marktpreis angebotene Verblistern von Arzneimitteln in der Berufsordnung zu verbieten, für Diskussionen. Auf die Nachfrage, ob ein solches Verbot in Bayern ebenfalls geplant sei, antwortete Stapf ausweichend: Die Behandlung dieses „heißen Eisens“ wolle gut überlegt sein. Denn der „Kuchen“ der lukrativen Heimversorgungen sei bereits verteilt – die Forderung, jetzt eine Honorierung dieser Dienstleistung vorzuschreiben, komme doch genau von denen, „die den Kuchen haben“ – man würde die belohnen, die sich bisher nicht immer gesetzeskonform verhalten haben. Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands (APD), Christian Bauer, widersprach dem: Das Problem sei, dass heute die Verblisterer den „normalen“ Kollegen die Heimversorgung „abjagen“, die Pharmazieräte den Verträgen aber die Genehmigung nicht versagen können – dafür fehle bisher die rechtliche Grundlage.
Schmidt: Studium reformieren!
ABDA-Präsident Friedemann Schmidt berichtete in seinem anschließenden Vortrag, mit dem er aktuell von Kammerversammlung zu Kammerversammlung tourt, welche Konsequenzen für die Apotheker und ihre Standesvertretungen aus dem Perspektivpapier 2030 folgen. Die ABDA habe sieben Arbeitsfelder definiert, auf denen das Perspektivpapier umgesetzt werden muss: neue und verbesserte Leistungen der Apotheke, das heilberufliche Netzwerk, Pharmakovigilanz, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, Qualifikation, flächendeckende Versorgung sowie die Sicherung des Freien Berufs. Den größten internen Diskussionsbedarf sieht Schmidt dabei auf dem Feld der Qualifikation und hier insbesondere bei Struktur und Inhalt des Pharmaziestudiums.
Bei jeder Sitzung des geschäftsführenden ABDA-Vorstands werde über den Fortschritt auf jedem einzelnen der sieben Felder gesprochen, berichtete Schmidt. Denn das Schlimmste, was dem Perspektivpapier passieren könnte, wäre, dass es abgeheftet wird – „und vielleicht wird noch das Titelblatt ausgedruckt und an die Wand gehängt.“
Den größten Beifall erntete Schmidt für seine Ausführungen zum Pharmaziestudium. „Ich werde alles dafür tun, die Universitätsausbildung zu reformieren“, stellte er klar. Die Ausbildung der Apotheker müsse viel stärkeren Bezug auf die öffentliche Apotheke und die Versorgung der Patienten nehmen. Schmidt ging auch auf die Widerstände ein, die ihm von einigen pharmazeutischen Professoren entgegengebracht werden. Er schätze die Freiheit von Forschung und Lehre sehr, doch den Hochschullehrern müsse klar sein, dass die Pharmazie zwar eine Wissenschaft sei, dass diese aber nur existiere, weil es Apotheker gibt, die Patienten versorgen.
Da eine Änderung der Approbationsordnung, realistisch betrachtet, ungefähr zehn Jahre brauche, will Schmidt einen weiteren Schwerpunkt auf die Fort- und Weiterbildung legen. Einzelne Apothekerkammern haben bereits Pläne, die heute schon vorgeschriebene Pflicht zur Fortbildung durch eine Verpflichtung, diese auch nachzuweisen, zu ergänzen, erzählte der ABDA-Präsident und prognostizierte eine breite Diskussion über diese Vorhaben. Er wünsche sich auch, dass die Weiterbildungsangebote stärker genutzt werden als bisher. Eine Weiterbildungspflicht, wie sie bei den Ärzten besteht, werde es bei den Apothekern aber wohl aus rechtlichen Gründen auf absehbare Zeit nicht geben.
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