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Aus den Ländern
Zukunftswerkstatt möchte Pflichtfortbildung
Vertreterversammlung der LAK Baden-Württemberg
Ausgangspunkt für die Zukunftswerkstatt der LAK war der Gedanke, Apothekerinnen und Apotheker unter 40 Jahren stärker für die Kammerarbeit zu interessieren, berichtete Apothekerin Silke Laubscher, die als Sprecherin der Zukunftswerkstatt das Positionspapier vorstellte. Vor diesem Hintergrund bildete sich eine Arbeitsgruppe von jungen Apothekerinnen und Apothekern, die sich zur Zukunftswerkstatt zusammenfand. Sie entwickelte ein Positionspapier, das zum Teil durchaus provozierende Vorschläge für die Zukunft des Apothekerberufs machte. Zur Einordnung des Positionspapiers erklärte Laubscher, dass das Papier keine offizielle Kammerposition darstelle, sondern lediglich Denkanstöße für neue Tätigkeitsfelder der Apothekerinnen und Apotheker geben wolle. Zu den Vorschlägen, die die U-40-Gruppe für das Positionspapier erarbeitete, gehören folgende Anregungen zur Erweiterung des Tätigkeitsfelds in der Apotheke: Abgabe der Pille danach ohne Rezept, saisonale und Auffrischimpfungen (z.B. Grippeimpfung) bei Erwachsenen nach vorheriger Qualifizierung der Apothekerin/des Apothekers. Das Papier regt außerdem an, Folgeverordnungen durch Ärzte und eine Therapieverlaufskontrolle durch Apotheker zuzulassen. Außerdem sollte die Apotheke Vorsorgechecks anbieten. Die junge Arbeitsgruppe ruft auch dazu auf, die Möglichkeiten für eine stratifizierte Pharmakotherapie in der Apotheke zu schaffen.
Um diesen zusätzlichen Aufgaben gerecht zu werden, fordert die Zukunftswerkstatt eine Fortbildungspflicht in Form eines Fortbildungszertifikates für alle Apothekerinnen und Apotheker.Die sich in der Vertreterversammlung anschließende Diskussion zeigte, dass das Positionspapier zwar interessante Denkanstöße gegeben hat, aber im Konkreten noch viele Fragen offen sind.
Notdienst, Pseudo-Customer
Beim Thema Notdienst machte LAK-Präsident Dr. Günter Hanke deutlich, dass man am dezentralen Notdienst festhalte und keine Ausdünnung der Notdienste anstrebe. Eine solche Ausdünnung könne jedoch entstehen, wenn der Arzt- und Apothekennotdienst, wie von einigen Politikern gewünscht, enger verzahnt würde. Das Problem lasse sich lösen, wenn Ärzte im Notdienst ihre Patienten auf die nächste notdiensthabende Apotheke hinwiesen, wie sie auf dem Notdienstportal der LAK zu finden seien.
Um die Beratungsqualität in Baden-Württembergs Apotheken zu verbessern, hat der Vorstand der Kammer beschlossen, die Anzahl der Pseudo-Customer-Besuche in Apotheken im nächsten Jahr zu verdoppeln, berichtete Hanke. Im kommenden Jahr sollen daher 400 unangemeldete Pseudo-Customer-Besuche zur Überprüfung der Beratungsqualität in den Apotheken durchgeführt werden. Ziel der Tests ist es, die Beratungsqualität weiter zu verbessern und bei festgestellten Beratungsmängeln und Schwachstellen in der Beratung intensiv nachzuhaken.
PKA-Ausbildung gefährdet
LAK-Geschäftsführer Dr. Karsten Diers machte in seinem Bericht darauf aufmerksam, dass es bald Probleme mit Ausbildungsstätten für PKA geben könnte. Sieben Schulen in Baden-Württemberg seien bereits geschlossen, drei weitere gefährdet. Seit Juli 2012 gebe es eine neue Ausbildungsordnung für PKA, ab dem Sommer 2015 greife dann die neue Prüfungsordnung.
Boten im Einzelfall
Kammerjustiziar Uwe Kriessler stellte das Thema „Zustellung durch Boten im begründeten Einzelfall“ in den Mittelpunkt seines Berichts. Es gebe Zweifel, ob der begründete Einzelfall immer vorliege, vor allem dann, wenn Apotheken und Lieferdienstkonzepte wie Ordermed oder orderLinda mit der Botenzustellung werben. Das Bundesgesundheitsministerium habe seinerzeit den „begründeten Einzelfall“ in der Apothekenbetriebsordnung bewusst nicht gestrichen, um eine Schwächung der Präsenzapotheke durch Einführung einer weiteren Regelversorgung zu verhindern. Angesichts von unterschiedlichen Urteilen zu diesem Thema kam Kriessler zu dem Schluss, dass die Frage, was unter Botendienst „im Einzelfall“ zu verstehen sei, noch immer nicht geklärt sei. Wollte die Kammer gegen Lieferdienstkonzepte Dritter vorgehen, würde dies auch die Bereitschaft voraussetzen, gegebenenfalls auch gegen Zustellungskonzepte von Kooperationen und deren Mitgliedern wie auch gegen einzelne Apotheker vorzugehen. Die Vertreterversammlung hatte hierzu keine abschließende Meinung.
Neue Wahlordnung
Eine neu erarbeitete Wahlordnung der LAK Baden-Württemberg sieht vor, dass es statt fünf nur noch einen Wahlausschuss mit einem Wahlleiter sowie einem Beisitzer und einem Stellvertreter aus jedem Wahlbezirk gibt, außerdem eine Wahlliste pro Wahlbezirk (Regierungsbezirk). Ein Bewerber wird in die Wahlliste durch einfache Erklärung aufgenommen, wodurch die Kandidatur vereinfacht wird. Da für jeden Bewerber zur Vertreterversammlung die gleichen, vereinfachten Voraussetzungen gelten, kann dies, so Präsident Hanke, die Bereitschaft für eine Kandidatur insbesondere von jüngeren Kammermitgliedern erhöhen. Die Vertreterversammlung stimmte der neuen Wahlordnung zu.
Außerdem bekannte sich die Vertreterversammlung dazu, die Beitragssätze nicht zu erhöhen, die Umlage weiterhin bei 0,098% vom Umsatz zu belassen. Die Vertreterversammlung stimmte dem Haushaltsplan für das Jahr 2015 zu.
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