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- DAZ 51/2014
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Pharmazeutisches Recht
Deutsches Arzneibuch
Bekanntmachung einer Mitteilung zum Deutschen Arzneibuch (Empfehlungen der Fachausschüsse der Deutschen Arzneibuch-Kommission)
Vom 26. November 2014 (aus BAnz AT 05.12.2014, B5)
Aufgrund des § 7 Absatz 5 der Geschäftsordnung für die Deutsche Arzneibuch-Kommission und deren Gremien vom 17. Juli 2009 (Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009, BfArM Internetseite) sind Empfehlungen der Fachausschüsse der Deutschen Arzneibuch-Kommission den betroffenen Fach- und Wirtschaftskreisen zur Kenntnis zu bringen.
Der Ausschuss Pharmazeutische Biologie hat die Streichung der Methode
„2.7.N1 – Bestimmung des Wirkwertes von Drogen mit herzwirksamen Glykosiden“ und den folgenden Monografien, in denen die Methode aufgeführt wird, aus dem Deutschen Arzneibuch empfohlen:
1. Adoniskraut
2. Eingestelltes Adonispulver
3. Eingestelltes Digitalis-purpurea-Pulver
4. Maiglöckchenkraut
5. Eingestelltes Maiglöckchenpulver
6. Meerzwiebel
7. Eingestelltes Meerzwiebelpulver
Weiter hat der Ausschuss empfohlen, die in den Monografien aufgeführten Reagenzienbeschreibungen
Cymarin RN
Proscillaridin RN
Convallatoxin RN
aus dem Deutschen Arzneibuch zu streichen, sobald sie im HAB oder der Ph. Eur. beschrieben werden. Cymarin RN, Proscillaridin RN und Convallatoxin RN werden derzeit noch in Monografien des HAB als Referenzsubstanzen aufgeführt.
Die Empfehlungen zur Streichung von Texten aus dem Deutschen Arzneibuch werden hiermit bekannt gemacht.
Stellungnahmen zu den Empfehlungen sind bis spätestens 6. Februar 2015 einschließlich an die Geschäftsstelle der Arzneibuch-Kommissionen im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn, zu richten.
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