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Grundlage für AMTS steht
ABDA spricht von „Meilenstein“ bei der elektronischen Gesundheitskarte
Mit der Vereinbarung sei der erste „Meilenstein auf dem Weg zum konkreten Patientennutzen genommen“, so die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) in einer Mitteilung. Mit der Umsetzung der eGK-Anwendung war der Deutsche Apothekerverband (DAV) durch die Gesellschafter der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik) beauftragt worden. Der Projektstart war im Frühjahr 2013. Bis zur praktischen Anwendung ist es aber noch ein weiter Weg. Aus dem „Lastenheft“ muss im zweiten Schritt ein „Pflichtenheft“ entwickelt werden, das die konkrete Anwendung und technischen Anforderungen beschreibt. Auf Grundlage des „Pflichtenheftes“ kann dann erst die Umsetzung auf der eGK erfolgen.
Ab 1. Januar 2015 gilt nur noch die eGK
Schnell kommt dafür nun folgende Regelung: Ab Januar ist nur noch die eGK mit Bild gültig. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich Kinder bis 15 Jahre und Versicherte, die bei der Erstellung des Lichtbildes nicht mitwirken können, etwa immobile pflegebedürftige Patienten. Wer die neue Versichertenkarte ab dem neuen Jahr nicht hat, muss damit rechnen, dass er seine rezeptpflichtigen Medikamente in der Apotheke selbst bezahlen muss. Darauf weist der Apothekerverband Rheinland-Pfalz hin. Grund dafür ist, dass Ärzte bei der Vorlage der alten, abgelaufenen Karte Arzneimittel nur noch auf Privatrezept verschreiben dürfen. Der Patient muss das Arzneimittel dann bei der Einlösung des Rezepts bezahlen und sich das Geld im Anschluss von seiner Krankenkasse zurückerstatten lassen.
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