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Spahn: Genau hinsehen | TK unterstützt Apotheken bei Beratung | Unsicherheit wegen Fax-Urteil
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Spahn: Genau hinsehen
Die Pläne der AOK Hessen, demnächst Zyto-Apotheken ohne entsprechenden Selektivvertrag zu retaxieren, werden kritisch beobachtet. Das Regierungspräsidium Darmstadt, Aufsichtsbehörde der Kasse, hält das Vorgehen für unzulässig. Und auch vom gesundheitspolitischen Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn, gibt es deutliche Worte: „Wir sind sehr dafür, dass die Krankenkassen mit den Apothekern die gesetzlichen Möglichkeiten nutzen und Verträge schließen, um eine wirtschaftliche Versorgung sicherzustellen oder diese zu verbessern“, sagte er der DAZ. „Dadurch darf die freie Apothekenwahl aber nicht grundsätzlich infrage gestellt werden. Vor diesem Hintergrund muss auch die zuständige Aufsichtsbehörde genau hinsehen, ob die angekündigten Retaxierungen der AOK Hessen bei den Zytostatika überhaupt möglich sind.“
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TK unterstützt Apotheken bei Beratung
Die Techniker Krankenkasse (TK) will Apotheken bei der Beratung der Versicherten unterstützen. In der vergangenen Woche verschickte sie daher ein „Infopaket“ zu den Themen Hilfsmittel und Generika-Rabattverträge. Das Material umfasst eine Übersicht mit Informationen zur Abgabe von Hilfsmitteln sowie drei Exemplare einer Infokarte. Darauf befinden sich verschiedene Hotlines der Kasse, unter denen Mitarbeiter den Apotheken „bei Fragen kompetent weiterhelfen können“. Außerdem enthält das Paket eine Liste mit alten und neuen TK-Rabattvertragspartnern. Anlass für den Versand der Infopakete war der Start der neuen Rabattverträge zum 1. Februar.
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Unsicherheit wegen Fax-Urteil
Die Gerichtsentscheidung, nach der Ärzte Rezepte nicht an Apotheken faxen dürfen, weil sie sonst in ihrer Praxis eine nicht genehmigte Rezeptsammelstelle betreiben, führt in der Praxis zu großer Verunsicherung. „In der Vergangenheit war es so, dass Ärzte ihre Verordnungen oft direkt an Apotheken gefaxt haben, um gerade pflegebedürftige Patienten zu entlasten“, erklärt Andrea Kapp, Geschäftsführerin beim Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad e.V.). Die Apotheke habe die Medikamente dann meist direkt ins Haus gebracht. Ende September erklärte das Saarländische Oberlandesgericht in einem Eilverfahren gegen eine Apothekerin diese Praxis für unzulässig: Abgesehen von medizinisch begründeten Notfällen dürfe ein Arzt Rezepte nicht an eine bestimmte Apotheke weiterleiten – auch nicht, wenn Patienten dies ausdrücklich wünschten. Die Entscheidung nahmen zahlreiche Ärzte zum Anlass, keine Rezepte mehr an Apotheken zu faxen oder zur Abholung bereitzustellen, sondern darüber zu informieren, dass Rezepte künftig durch die Patienten, Angehörige oder von Mitarbeitern der Pflegeeinrichtungen abzuholen seien. Der bad dazu: „Wenn nun die Pflegeunternehmen dies für zum Beispiel immobile Patienten ohne Angehörige tun müssen, bedeutet das eine weitere Dienstleistung, die von den Unternehmen unentgeltlich erbracht wird. Denn den Gang zur Arztpraxis können sie weder mit den Krankenkassen noch in den wenigsten Fällen mit den Patienten abrechnen.“
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