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BasisApotheker fordern Neustart der Leitbilddiskussion

BERLIN (lk) | Die BasisApotheker um den Detmolder Apotheker Gunnar Müller haben angesichts der Pannen in der Anfangsphase der Leitbilddiskussion im Internet in einem offenen Brief an ABDA-Präsident Friedemann Schmidt einen Neustart der Debatte gefordert.

Nach Anfangsproblemen könnten offenbar immer noch nicht alle Apotheker, die das gerne wollten, am Leitbild-Prozess teilnehmen, geschweige denn „Mitwirken und Gestalten“, heißt es in dem Schreiben. Selbst wenn die Pannen jetzt beseitigt seien, bleibe aus Sicht der BasisApotheker zu bemängeln, dass der Meinungsaustausch auch mit den Apothekerinnen und Apothekern aus anderen Kammerbezirken nicht vorgesehen sei. Außerdem wäre die Einrichtung eines Diskussionsblocks „Diverses“ wünschenswert.

Der bisherige Verlauf der Leitbilddiskussion im Internet lasse eine Verlängerung der Diskussionsphase angeraten erscheinen und „sollte dabei nicht erst von der Basis gefordert werden müssen“, so der Brief und weiter: „Sogar ein kompletter ‚Neu-Start‘ wäre aus unserer Sicht besser als unter den bestehenden Rahmenbedingungen weiter vor sich hin zu arbeiten.“

Streit um Wahlwerbung

Eigene Kritik erfahren die BasisApotheker derzeit von der Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL). Sie hat die Liste BasisApotheker aufgefordert, künftig auf Wahlwerbung bei Kammerveranstaltungen zu verzichten. Bei der Auftaktveranstaltung zur Leitbilddiskussion am 27. Januar in der Stadthalle Münster-Hiltrup hatte BasisApotheker Gunnar Müller Wahl-Flyer ausgelegt und verteilt. Auf dem Flyer steht zu lesen: „Machen Sie mit! Wählen Sie!“ Dann folgt der Hinweis auf die niedrige Wahlbeteiligung bei der letzten Kammerwahl und unten auf der Seite fettgedruckt der Slogan: „Gegen die Arroganz der Macht.“ Dadurch sieht die Kammer Westfalen-Lippe ihre Neutralität bei der anstehenden Kammerwahl gefährdet und hat Müller daher schriftlich gebeten „zukünftig auf Veranstaltungen der Apothekerkammer Westfalen-Lippe auf das Verteilen von Flyern zu Wahlwerbezwecken zu verzichten“. Verbunden hat die Kammer die Bitte mit der Aufforderung, bis zum 10. Februar eine entsprechende Verzichtserklärung zu unterschreiben. Darauf will Müller nicht eingehen. Er sieht sein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung nicht im Widerspruch zu einem etwaigen Neutralitätsanspruch der AKWL. 

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