Gesundheitspolitik

Werbeverbot für „Pille danach“

BERLIN (ks) | Die künftig rezeptfrei erhältliche „Pille danach“ wird es für junge Frauen weiterhin auf Kassenkosten geben – sofern sie ihnen verordnet wurde. Überdies wird ein Werbeverbot für nicht verschreibungspflichtige Notfallkontrazeptiva eingeführt. Dies hat der Bundestag am 26. Februar im Rahmen des 5. SGB IV-Änderungsgesetzes beschlossen. Dafür stimmte neben den Regierungsfraktionen auch die Fraktion der Grünen, die Linksfraktion enthielt sich.

Mit dem Gesetz sollten vor allem technische und organisatorische Abläufe in den Meldeverfahren der sozialen Sicherung verbessert und vereinfacht werden. Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens fanden allerdings auch die besagten Regelungen zur „Pille danach“ Eingang in den Entwurf. Sie flankieren die Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung, (AMVV) die der Bundesrat am 6. März beschließen wird. Danach sind künftig sowohl das Notfallkontrazeptivum ellaOne® (Ulipristalacetat) und Levonorgestrel-haltige Präparate rezeptfrei. Der Gesetzgeber wollte nun sicherstellen, dass auch mit OTC-Status die Kostenübernahme der Präparate für junge Frauen gesichert ist. Dies geschieht nun durch eine Änderung des § 24a SGB V, der bislang vorsieht, dass die Kosten für empfängnisverhütende Mittel für Frauen, die das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, durch die GKV zu übernehmen sind, wenn für diese Mittel Verschreibungspflicht besteht. Jetzt wird klargestellt: Dies gilt künftig entsprechend für nicht verschreibungspflichtige Notfallkontrazeptiva, soweit sie ärztlich verordnet werden. Diese Regelung soll rückwirkend zum 1. März in Kraft treten.

Weiterhin wird künftig § 129 Abs. 5a SGB V entsprechend gelten, der den maßgeblichen Abgabepreis eines nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimittels zulasten der GKV regelt. Das heißt: Die Erstattung nicht verschreibungspflichtiger Notfallkontrazeptiva ist nun hinsichtlich der Preisspannen für Apotheken und Großhandel der Erstattung anderer rezeptfreier Arzneimittel gleichgestellt.

„Pille danach“ kein Standardverhütungsmittel

Ebenfalls vom Bundestag abge­segnet wurde eine Änderung des Heilmittelwerbegesetzes. Denn grundsätzlich kann für OTC auch bei Verbrauchern geworben werden – aus Sicht der Regierungsfraktionen ist dies bei der „Pille danach“ aber nicht wünschenswert. Und so wird die Werbung für rezeptfreie Notfallkontrazeptiva außerhalb der Fachkreise verboten. Der Gesetzgeber möchte so der Gefahr einer Verleitung zur unsachgemäßen Selbstmedikation entgegenwirken und verhindern, dass durch die Werbung der Eindruck entsteht, dass anstelle der Standardverhütungsmittel in der Apotheke ein anderes – rezeptfreies – Kontrazeptivum zur Verfügung steht. Dabei kann er sich auf den Humanarzneimittelkodex der EU berufen. Diese Richtlinie lässt ausdrücklich „die Anwendung nationaler Rechtsvorschriften unberührt, die den Verkauf, die Lieferung und den Gebrauch von empfängnisverhütenden oder schwangerschaftsunterbrechenden Arzneimitteln verbieten oder einschränken“.

Nun liegt es am Bundesrat, diese Woche Freitag grünes Licht für die Änderung der AMVV zu geben. Beraten wird dann überdies über einen Antrag für ein Versandhandelsverbot, für das sich der Gesundheitsausschuss des Bundesrats ausgesprochen hat. |

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