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- AZ 38/2015
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Gesundheitspolitik
Kommentar: Kein Tango mit den Kassen
Eines der tragenden Prinzipien unseres Sozialsystems ist die Selbstverwaltung. Und in der Tat hat sich diese in der Praxis vielfach bewährt und ohne Eingreifen des Gesetzgebers zu Lösungen geführt, mit denen alle Beteiligten zufrieden sein konnten.
Doch auch die Selbstverwaltung kann an ihre Grenzen stoßen – und die sind beim Thema Retaxation offensichtlich erreicht: Das rasche Scheitern der Verhandlungen zwischen dem Deutschen Apothekerverband und dem GKV-Spitzenverband zeigt deutlich, dass es hier keine Basis für Verhandlungen gibt.
„It takes two to tango“ sagen die Engländer und meinen damit, dass zum Streiten immer zwei gehören, nie einer allein die Schuld hat. In diesem Fall sieht es anders aus: Einzelne Kassen nutzen seit geraumer Zeit ihre Machtposition rücksichtslos aus und tätigen aufgrund von Formfehlern Null-Retaxationen, gegen die sich die Apotheker kaum wehren können und die ihnen teilweise immense Verluste zufügen. Dass die Kassen kein Interesse daran haben, freiwillig in Verhandlungen ihre Machtfülle zu beschneiden, versteht sich von selbst.
Dennoch hat der Gesetzgeber im GKV-VSG eine rasche Einigung der Beteiligten gefordert; dabei hätte ihm längst klar sein müssen, dass dies angesichts der Sachlage nicht zu erwarten ist. Jetzt muss es die Schiedsstelle richten, Ausgang ungewiss. Besser wäre daher gewesen, gleich gesetzlich zu regeln, dass – wie im normalen Geschäftsleben zwischen seriösen Geschäftspartnern – auch zwischen Apothekern und Krankenkassen Null-Retaxationen nichts zu suchen haben.
Dr. Christine Ahlheim
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