Gesundheitspolitik

Gröhe bleibt beim Berufsbild hart

Bundesregierung lehnt die vom Bundesrat geforderte Erweiterung ab

BERLIN (lk) | Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) geht erneut nicht auf die Apotheker zu: Die Bundesregierung lehnt die vom Bundesrat geforderte Erweiterung des Apotheker-Berufsbildes ab.

In seiner Sitzung am 9. Dezember hat das Bundeskabinett die Gegenäußerung zum Vorschlag der Länderkammer zur Änderung der Bundes-Apothekerordnung (BApO) im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie 2013/55/EU beschlossen. Gröhe bleibt bei seiner Linie, lediglich die von der EU geforderten Vor­gaben umzusetzen: Die Bundesregierung lehne die Umsetzung der von den Ländern geforderten Erweiterung ab, weil diese „über die Eins-zu-Eins-Umsetzung“ hinausgehe, heißt es im Kabinettsbeschluss. Doch vielleicht kommt der Ländervorschlag doch noch zum Zug: Die Bundesregierung will prüfen, „wie der Vorschlag im Zusammenhang mit einem anderen Gesetzgebungsvorhaben“ aufgegriffen werden könne. Infrage dafür käme die kürzlich vorgelegte AMG-Novelle.

Die Länder hatten vorgeschlagen, Tätigkeiten von Apothekern in Industrie, Forschung und Lehre und in der öffentlichen Gesundheitsverwaltung in den Kriterienkatalog ausdrücklich aufzunehmen. „Die Verantwortung des Apothekers als Arzneimittelexperte und freier Heilberufler wird schon länger nicht mehr ausschließlich in der Apotheke wahrgenommen. Auch außerhalb der Apotheke sichern Apothekerinnen und Apotheker in verschiedensten Funktionen die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln, informieren und beraten zu Arzneimitteln, bewerten Arzneimittel und fördern so eine rationale und sichere Pharmakotherapie“, bewerteten die Länder die Arbeitsvielfalt der ­Apotheker.

Bundesgesundheitsminister Gröhe hatte diese drei Arbeitsfelder in seinen Zehn-Punkte-Katalog nicht ausdrücklich aufgenommen, sondern die Tätigkeitsbeschreibung eng an die Arbeit in der Apotheke geknüpft.

Jetzt läuft es auf einen Konflikt mit dem Bundesrat hinaus. Die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht ist nach Angaben des Bundesrates zustimmungspflichtig und muss bis zum 18. Januar 2016 erfolgt sein. Am 17. Dezember soll der Bundestag darüber beschließen. Offen ist jetzt, ob die Länder Gröhes Haltung akzeptieren oder den Vermittlungsausschuss anrufen. |

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