- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 13/2015
- Infliximab jetzt unter ...
DAZ aktuell
Infliximab jetzt unter Rabattvertrag
Sechs Krankenkassen kooperieren im „Rheumavertrag“
Die Rabattverträge wurden nicht europaweit ausgeschrieben, sondern im Open-House-Verfahren abgeschlossen. Damit hat auch der dritte Anbieter im Markt – Hospira mit Inflectra® – noch Gelegenheit, beizutreten. Bislang sieht man hier jedoch noch keine Veranlassung für einen Rabattvertrag.
Im Februar hatten sich die sechs Kassen, die auch gemeinsam beim sogenannten Rheumavertrag kooperieren, darauf verständigt, gemeinsam Partner für Rabattverträge zu suchen. Dies fördere die Vielfalt der biotechnologisch hergestellten Produkte im Markt, so das Argument. Zudem könnten sich Biosimilars so leichter etablieren.
Die TK kündigte an, die Ärzte im Rheumavertrag zu ihren Erfahrungen mit Biosimilars zu befragen. „Die Ergebnisse der Auswertung werden der Versorgungsforschung zur Verfügung gestellt, damit möglichst viele Ärzte davon profitieren“, so Thomas Ballast, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der TK. Darüber hinaus sei es wichtig, im Rahmen des Rheumavertrags gemeinsam mit Ärzten, anderen Kassen und den Herstellern zu einer einheitlichen Wirtschaftlichkeitsliste zu kommen, aus der der Arzt jenes Präparat auswählen kann, das für die Patienten am geeignetsten ist.
Anders als Generika sind Biosimilars nicht ohne Weiteres gegen das Originalpräparat austauschbar. Auch in der Apotheke darf nicht ausgetauscht werden. Die Umsetzung der Rabattverträge müsse daher durch Arztverträge wie den TK-Rheumavertrag unterstützt werden, erklärt die TK. |
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.