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Zuckerbrot und Peitsche
Streit um Vertriebsweg des Blutzuckermesssystems FreeStyle-Libre
Der FreeStyle Libre, der seit November 2014 auf dem Markt ist, ist durchaus eine Innovation in der Blutzuckermessung: Die Glucosewerte eines Patienten werden beständig und automatisch über einen Sensor gemessen und an ein Lesegerät übermittelt. Der regelmäßige Piks in die Fingerkuppe ist damit passé. Doch noch kann das neue System nur von Selbstzahlern und ausgewählten GKV-Versicherten genutzt werden. Und: Es sorgt wegen der ausschließlichen Bezugsmöglichkeit über einen Online-Shop für einigen Ärger bei Apothekern. Kürzlich wandte sich deshalb schon der Apothekerverband Duisburg/Niederrhein e. V. in einem offenen Brief an den Hersteller und suchte das Gespräch mit diesem. Nun geht auch der BAV in die Offensive.
Vertrauensverhältnis wird unnötig beeinträchtigt
In seinem offenen Brief drückt Hubmann sein „absolutes Unverständnis“ über den gewählten Vertriebsweg aus. Dieses sei nicht nur dadurch begründet, dass hierdurch die bislang guten Beziehungen der Apothekerschaft zum Konzern belastet würden. Auch das gewachsene Vertrauensverhältnis der Patienten zu ihrer Apotheke werde beeinträchtigt, „wenn Sie dazu beitragen, dass die gewohnte Rund-um-Versorgung von Diabetes-Patienten durch Apothekerinnen und Apotheker nicht nur mit Arzneimitteln, sondern auch mit begleitenden Messinstrumenten, unnötig zu deren Lasten eingeschränkt wird.“
Kartell- und wettbewerbsrechtliche Bedenken
Im Interesse der verunsicherten Patienten und seiner Mitglieder fordert der BAV daher Abbott auf, „Ihre Beschränkung des Vertriebswegs unverzüglich aufzugeben und den Vertrieb über Apotheken im allseitigen Interesse umgehend zu ermöglichen“. Für konstruktive Gespräche stehe man bereit. Zugleich macht der BAV aber auch Druck: Komme es zu den Gesprächen, würde sich eine rechtliche Überprüfung des Vertriebswegs erübrigen. Denn beim BAV vertritt man die Auffassung, dass dieser unter kartell- und wettbewerbsrechtlichen Aspekten problematisch ist. Schließlich handele es sich um eine neuartige Messtechnik, für die es noch keine Mitbewerber auf dem Markt gebe. Auch an den mit den Krankenkassen DAK und TK geschlossenen Verträgen zweifelt man beim BAV – für diese erkennt man dort etwa keine Rechtsgrundlage im Sozialgesetzbuch, 5. Buch.
Abbott von Kritik bislang unbeeindruckt
Bislang gibt sich Abbott unbeeindruckt von der Apothekerkritik. Es handele sich um eine „strategische Entscheidung“. Auch die Beratung sei sichergestellt, da die Webseite Trainingsvideos beinhalte und die Möglichkeit biete, per Telefon Experten zu kontaktieren. |
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