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Adexa-Info
„Das Dach decken, solange die Sonne scheint“
Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
Bei der Neuauflage des Weiterbildungsbonus gibt es einige Änderungen, die die Förderung für Apothekenteams besonders interessant macht: Der Arbeitgeber muss jetzt mindestens 50 Prozent der Kosten übernehmen. Außerdem gilt das Angebot sowohl für Arbeitnehmer und Auszubildende als auch für Inhaber von Kleinbetrieben mit bis zu zehn Mitarbeitern, die sich selbst weiterbilden möchten.
Die Spielregeln
Das Land übernimmt 50 Prozent der Seminarkosten, jedoch höchstens 2000 Euro. Die anderen 50 Prozent muss der Arbeitgeber zahlen. Arbeitnehmer müssen ihren Wohnsitz oder ihren Arbeitsplatz in Schleswig-Holstein haben.
Bei Azubis werden nur Weiterbildungsinhalte gefördert, die nichts mit der Ausbildung zu tun haben.
Die Weiterbildung muss mindestens zwei Tage (16 Stunden) und sollte nicht mehr als 400 Stunden umfassen. Die Seminare müssen in der Regel mindestens 1000 Euro kosten. Ausnahmen sind möglich für Personen bis zum 25. Lebensjahr, wenn der Antragsteller weniger als 15 Wochenstunden arbeitet oder wenn das jährliche Bruttoeinkommen der Förderempfänger über 20.000 Euro liegt bzw. über 40.000 Euro für steuerlich Zusammenveranlagte (denn diese Personen können keine entsprechende Bundesförderung in Anspruch nehmen).
Wichtig: Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn der Weiterbildung gestellt werden und bewilligt sein!
Weitere Infos finden Sie unter www.weiterbildungsbonus.schleswig-holstein.de und www.sh.kursportal.info. |
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