DAZ aktuell

630 Millionen Euro gespart

Bundesregierung zieht Zwischenbilanz zu Nutzenbewertung und Preisverhandlung

BERLIN (jz) | Die gesetzlichen Krankenkassen haben durch die mit dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) eingeführten Regelungen zur Preisbildung und Erstattung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen in den letzten drei Jahren rund 630 Millionen Euro eingespart: rund 180 Millionen Euro in den Jahren 2012 und 2013 und – laut Schätzungen des GKV-Spitzenverbands – voraussichtlich rund 450 Millionen Euro in 2014. Das geht aus einem Erfahrungsbericht der Bundesregierung hervor, den der Bundesrat im September 2012 erbeten hatte.

Die Länder begründeten ihre Bitte seinerzeit mit der Befürchtung, die Offenlegung von Rabatten auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers könne zu einer Preiserosion in anderen Ländern, die bei ihrer Preisbildung auf den offiziellen deutschen Arzneimittelpreis referenzieren, führen. Das könnte finanzielle Belastungen der Industrie im Ausland zur Folge haben und die Preisverhandlungen in Deutschland be­lasten. Außerdem fürchteten die Länder, Pharmaunternehmen könnten auf eine Ausbietung ihrer Präparate im deutschen Markt verzichten, um negative wirtschaftliche Auswirkungen auf das Auslandsgeschäft zu vermeiden, mit der Folge, dass Patienten hierzulande dann bestimmte Therapieoptionen nicht zur Verfügung stünden.

Unternehmen entscheiden selbst

Foto: Fotolia – Gina Sanders

630 Millionen Euro mehr in der Tüte So viel haben die Regelungen zur Preis­bildung und Erstattung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen den gesetzlichen Krankenkassen in den vergangenen drei Jahren gespart.

In ihrer Bewertung weist die Bundesregierung darauf hin, dass es „eine unternehmerische Entscheidung“ sei, ob ein pharmazeutischer Unternehmer ein Arzneimittel in Deutschland anbiete. Sie hänge von vielen verschiedenen Faktoren „auf strategischer, operativer oder finanzieller Ebene“ ab: Dabei könne etwa ein unerwartet niedriger Marktanteil eines neuen Arzneimittels im ersten Jahr, der nicht den Erwartungen entsprochen hat und der auch unabhängig vom Preis den zukünftigen ökonomischen Erfolg des Produktes infrage stellt, ebenso eine Rolle spielen wie antizipierte Auswirkungen auf Erstattungsentscheidungen in anderen Staaten oder Entscheidungen der Zulassungsbehörde über Veränderungen des Anwendungsgebietes oder Warnhinweise aufgrund von Sicherheitserwägungen. „Ob und welche Faktoren in den konkreten Fällen tatsächlich handlungsleitend waren, ist der Bundesregierung nicht bekannt.“

Kein Versorgungsproblem, keine Rückschlüsse

Ein Problem bei der Versorgungssicherheit sieht die Regierung bislang jedenfalls nicht. Die „Opt-out“-Möglichkeit – derzufolge kein Erstattungsbetrag vereinbart oder von der Schiedsstelle festgesetzt wird, wenn der Hersteller dem GKV-Spitzenverband innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung des G-BA-Beschlusses erklärt, das Arzneimittel aus dem Verkehr zu nehmen – wurde nur in sechs Fällen genutzt (allesamt Arzneimittel ohne Zusatznutzen). Zudem seien bislang nur Arzneimittel vom Markt genommen, für die der G-BA keinen Zusatznutzen festgestellt habe und für die Therapiealternativen zur Verfügung stünden. Allerdings will die Regierung die Versorgungssituation „weiterhin aufmerksam beobachten“. Rückschlüsse zur Auswirkung der Erstattungsbeträge bzw. ihrer Offenlegung auf die Preisbildung in anderen Ländern sind ihr mangels aussagekräftiger Daten nicht möglich. Stattdessen verweist sie auf den im September 2014 angelaufenen Pharmadialog, in dessen Rahmen die Thematik diskutiert werden könne. |

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.