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- AZ 15/2016
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Gesundheitspolitik
Pharmadialog endet
Diesen Dienstag ist es so weit: Der im September 2014 gestartete Pharmadialog zwischen Politik, Wissenschaft, Industrie und Gewerkschaft findet sein offizielles Ende. Eines der wichtigsten Themen ist die Arzneimittelpreisfindung bei neuen Arzneimitteln. Seit 2011 können Hersteller nur noch im ersten Jahr den Preis ihres Medikamentes frei festlegen. Danach gilt ein rabattierter Erstattungsbetrag, der auf Basis des Zusatznutzens des Medikaments zwischen dem jeweiligen Hersteller und dem GKV-Spitzenverband ausgehandelt wird.
Umsatzschwelle für neue Arzneimittel
Und genau dieses erste Jahr nach Marktzulassung stand zur Diskussion: Insbesondere die Krankenkassen haben sich über „Mondpreise“ für neue Präparate beschwert. Diskutiert wurden mehrere Möglichkeiten, wie hier gegengesteuert werden kann: Insbesondere rückwirkende Erstattungsbeträge ab Tag eins oder ab dem siebten Monat. Dem Vernehmen nach will sich das BMG für eine dritte Variante einsetzen: Eine Umsatzschwelle, ab der der Erstattungsbetrag auch rückwirkend gelten soll.
Weiterhin soll dem Vernehmen nach der zwischen Herstellern und dem GKV-Spitzenverband ausgehandelte Rabatt künftig vertraulich werden. Allerdings soll erst einmal ein Konzept erstellt werden, wie dies möglich gemacht werden kann. Ganz einfach ist das Unterfangen nämlich nicht. Das BMG würde mit der Herstellung der Vertraulichkeit einer alten Forderung der Pharmaindustrie nachkommen. Sie sähe die Preise gerne geheim, weil Deutschland in der EU ein Referenzpreisland ist, der hiesige Preis sich also auch auf den anderer Märkte auswirkt.
Auch für Apotheker könnte der Pharmadialog noch Überraschungen mit sich bringen. Zwar ist wohl die anfänglich diskutierte Abschaffung der Importförderung am Ende unter den Tisch gefallen. Doch bei Generika-Rabattverträgen könnte etwas passieren. So war vorab zu hören, dass es eine sechsmonatige Übergangsfrist zwischen Zuschlag und Vertragsstart geben soll. Dies soll vor allem den Herstellern ermöglichen, Liefersicherheit herzustellen. Sie sollen Produktion und Lagerhaltung gut vorbereiten können. Ebenfalls als Maßnahme gegen Lieferengpässe will das BMG wohl eine Abkehr von den Exklusiv-Rabattverträgen unterstützen – und die Kassen mehr in Richtung Mehrfachvergaben bewegen.
Ob dies alles Gesetz wird – und wenn ja wann – ist noch unklar. Am Pharmadialog waren weder die Bundestagsfraktionen noch die Opposition oder andere wichtige Verbände, wie etwa die Krankenkassen beteiligt. Daher kann es gut sein, dass Forderungen des BMG, die nach dem Pharmadialog festgelegt wurden, später abgeändert oder sogar gestrichen werden. |
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