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- AZ 3/2016
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Wirtschaft
Retax über einen Cent
Arbeitszeit, Porto und Material verschwendet
Das Retaxgebaren mancher Krankenkassen nimmt absurde Ausmaße an. So wird beispielsweise über hygienisch höchst fragwürdige Sparmaßnahmen wie die Wiederverwendung von Nasen-Sprühköpfen in der Rezeptur berichtet. Viele Absetzungen erfolgen auch einfach zu Unrecht unter Missachtung der geltenden Lieferverträge, um damit der Krankenkasse einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen.
Formal richtig, Anlass absurd
Anders war es bei der Retaxation, die eine Hamburger Apotheke von der AOK Rheinland/Hamburg erhielt: Inhaltlich war hier nichts auszusetzen. Formal waren die Absetzungen völlig korrekt, der Apotheke war beim Runden ein Fehler unterlaufen. Absurd war allerdings der Betrag – jeweils ein Cent, der dreimal beanstandet wurde.
Verordnet waren Subutex Sublingual-Tabletten zur Substitution, jeweils der Bedarf für eine Woche als Take-Home-Verordnung. In drei aufeinanderfolgenden Wochen wurde ein entsprechendes Rezept eingelöst.
Beim Bedrucken der Rezepte war der Apotheke allerdings jedesmal ein Rundungsfehler unterlaufen. Sie hatte siebenmal den Tagespreis anstatt den Wochenpreis abgerechnet. Die Krankenkasse beanstandete dies und setzte, formal völlig korrekt, den Differenzbetrag bei allen drei Rezepten ab: Die Apotheke erhielt drei Retaxationen über den Betrag von jeweils einem Cent.
Immerhin wurden die Retaxe gemeinsam verschickt. Porto wurde so nur einmal fällig. Dennoch dürfte allein der Ausdruck der jeweiligen Rezeptkopien und des maschinell erstellten Begleitbriefs teurer gewesen sein als die Forderung an die Apotheke. Wirtschaftliches Handeln, zu dem die Kassen per Gesetz ja verpflichtet sind, sieht wohl anders aus. |
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