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Einen Schritt weiter
Medikationsplan: IT-Grundlagen stehen
Ende April hatten die drei Medikationsplan-Partner fristgerecht ihre Vereinbarung eines bundeseinheitlichen Medikationsplans beschlossen. Auf diesen haben ab dem 1. Oktober 2016 alle gesetzlich Krankenversicherten einen Anspruch, wenn sie mindestens drei verordnete Medikamente gleichzeitig anwenden. Vor allem für die KBV ist jetzt die Einhaltung von Terminen wichtig – anders als der DAV muss sie mit Sanktionen rechnen, wenn sie mit den Vorgaben des E-Health-Gesetzes in Verzug gerät.
Die Vereinbarung enthält Vorgaben zu Inhalt und Struktur, zu Erstellung und Aktualisierung sowie einem Verfahren zur Fortschreibung des Medikationsplans. Zu ihr gehört aber auch eine technische Spezifikation zur elektronischen Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans. Wie KBV, DAV und BÄK am 2. Juni mitteilten, haben sich Selbstverwaltung und IT-Industrie „im Rahmen eines konstruktiven Austauschs“ nun auf eine an internationalen Standards orientierte technische Umsetzung geeinigt. Die Spezifikation soll der Softwareindustrie als Grundlage für eine einheitliche Implementierung des bundeseinheitlichen Medikationsplans in die Softwaresysteme von Ärzten, Apothekern und Krankenhäusern sowie gegebenenfalls weiteren Softwaresystemen dienen. Sie dient zudem als Grundlage für die von der gematik zu definierende Speicherung der Daten des Medikationsplans auf der elektronischen Gesundheitskarte.
DAV-Chef Fritz Becker ist überzeugt: „Die Arbeit der Apotheken wird durch einen einheitlichen technischen Standard erleichtert“. Er betont aber auch, dass die Apotheke den Medikationsplan auf Wunsch des Patienten um die in der Apotheke abgegebenen Arzneimittel ergänzt. „Ohne Apotheker kann solch ein Medikationsplan kaum aktuell und vollständig sein“, so Becker. |
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