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Politikerin besucht Apotheke
Eckenbach: Anpassung des Honorars steht auf der Agenda
Apothekenleiterin Doris Schönwald schilderte der Abgeordneten die Anforderungen im Apothekenalltag und legte dar, dass das Urteil des Bundessozialgerichtes über die Rechtmäßigkeit von Exklusivverträgen zur Versorgung mit Zytostatikazubereitungen die wohnortnahe Versorgung von Krebspatienten gefährde (vgl. „Es bleibt beim Zytostatika-‘Murks‘“, DAZ 2016, Nr. 20, S. 20). Dabei betonte Schönwald die drastischen wirtschaftlichen Konsequenzen, die das Urteil für Apotheken mit sich bringe, und appellierte an die Politikerin, der sich abzeichnende Fehlentwicklungen in der Versorgung von Krebs- und Schmerzpatienten nicht tatenlos zuzusehen und sich für den Erhalt der wohnortnahen Versorgung von Krebspatienten einzusetzen.
Auch die fällige Anpassung des Honorars an den gestiegenen apothekerlichen Leistungsaufwand sprach Schönwald an. Anschaulich zeigte sie, dass das Honorar für die aufwendige Herstellung von Rezepturen seit Jahren nicht annähernd die Kosten deckt, die in der Apotheke entstehen. Eckenbach antwortete, dass hier wie auch bei der Betäubungsmittelgebühr eine Anpassung auf der gesundheitspolitischen Agenda stehe. Eckenbach dankte für den aktuellen Blick hinter die Kulissen einer Apotheke und sagte zu, die aus Apotheker- und Patientensicht kritischen Punkte mit ihren gesundheitspolitischen Kollegen in Berlin zu besprechen. |
Quelle: www.av-nr.de
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