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Wenig praktikabel
Entlassmanagement: ADKA-Verbands-Vize warnt vor zu viel Bürokratie
Die Verschreibung von Arzneimitteln, Heilmitteln, Hilfsmitteln oder Soziotherapie und das Ausstellen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen waren bisher mit wenigen Ausnahmen niedergelassenen Vertragsärzten vorbehalten. Dadurch konnte es bei der Entlassung aus der Klinik zu Versorgungslücken kommen, etwa wenn die betreuende ambulante Praxis zum Entlassungstermin schon geschlossen war. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) war beauftragt worden, Regelungen zu treffen. Das Thema ist seit Monaten zwischen den Vertragsparteien heftig umstritten.
Die aktuellen Bestimmungen zur Neuregelung des Entlassmanagements im Rahmen des GKV-VSG sehen vor, dass Krankenhäuser im Rahmen des Entlassmanagements Arzneimittel und ambulante Leistungen verordnen und eine Arbeitsunfähigkeit feststellen dürfen. Allerdings muss ein Krankenhausarzt, bevor er einem Patienten bei Entlassung ein Arzneimittel verschreibt, zunächst einmal prüfen, ob diese Verordnung zwingend erforderlich ist. Und diese Prüfung muss mit einer von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) zertifizierten Software vorgenommen werden. Dörje warnt in diesem Zusammenhang vor einem enormen Schulungsaufwand für die Klinikärzte und vor einer überbordenden Bürokratie. |
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