DAZ aktuell

Wenig praktikabel

Entlassmanagement: ADKA-Verbands-Vize warnt vor zu viel Bürokratie

STUTTGART (S. Rössing/ral) | Frank Dörje, erster Vizepräsident des Bundesverbandes Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA), übt in einer Kolumne für den Melsunger Fachverlag Bibliomed harsche Kritik an den Neuregelungen des Entlassmanagements. Für die Umsetzung sei wenig Praktikables beschlossen worden, meint er.
Foto; Gina Sanders – Fotolia.com
Klinikärzte können künftig im Rahmen des Entlassmanagements Arzneimittel verordnen. Der bürokratische Aufwand dabei wird allerdings immens, fürchtet Frank Dörje von der ADKA.

Die Verschreibung von Arzneimitteln, Heilmitteln, Hilfsmitteln oder Soziotherapie und das Ausstellen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen waren bisher mit wenigen Ausnahmen niedergelassenen Vertragsärzten vorbehalten. Dadurch konnte es bei der Entlassung aus der Klinik zu Versorgungslücken kommen, etwa wenn die betreuende ambulante Praxis zum Entlassungstermin schon geschlossen war. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) war beauftragt worden, Regelungen zu treffen. Das Thema ist seit Monaten zwischen den Vertragsparteien heftig umstritten.

Die aktuellen Bestimmungen zur Neuregelung des Entlassmanagements im Rahmen des GKV-VSG sehen vor, dass Krankenhäuser im Rahmen des Entlassmanagements Arzneimittel und ambulante Leistungen verordnen und eine Arbeitsunfähigkeit feststellen dürfen. Allerdings muss ein Krankenhausarzt, bevor er einem Patienten bei Entlassung ein Arzneimittel verschreibt, zunächst einmal prüfen, ob diese Verordnung zwingend erforderlich ist. Und diese Prüfung muss mit einer von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) zertifizierten Software vorgenommen werden. Dörje warnt in diesem Zusammenhang vor einem enormen Schulungsaufwand für die Klinikärzte und vor einer überbordenden Bürokratie. |

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