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Arzneimittel und Therapie
Pentalong® wird wieder erstattet
Pentalong® 50 mg wird angewendet zur Behandlung von Durchblutungsstörungen in den Herzkranzgefäßen. Bisher unterlag das Präparat einer fiktiven Zulassung, war damit zwar verkehrs-, aber nicht erstattungsfähig. Der Hersteller gab nun bekannt, dass mit Wirkung zum 29. Juli 2016 eine Nachzulassung erteilt wurde, sodass Pentalong® vollumfänglich zulasten der GKV verordnet werden kann. |
Quelle
Pressemitteilung von Puren Pharma GmbH & Co. KG vom 29. Juli 2016
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