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Vom BfArM erlaubt
Cannabis-Eigenanbau genehmigt
„Mit dieser ersten Eigenanbauerlaubnis für einen Patienten, der Cannabis als Medizin benötigt, sie aber aus Kostengründen nicht über die Apotheke beziehen kann, haben gesundheitspolitische Erwägungen Vorrang vor der drogenpolitisch motivierten, grundsätzlichen Ablehnung der Selbstversorgung bekommen“, erklärte der Anwalt des Patienten, Oliver Tolmein, in einer Stellungnahme. Er hatte mit seinem an Multiple Sklerose erkrankten Patienten über Jahre hinweg geklagt und im April in letzter Instanz Recht bekommen: Da der von Tolmein vertretene 53-jährige Patient sich Cannabisprodukte nicht leisten kann, wurde ihm das Recht zugesprochen, selber Hanf anzubauen.
Die Genehmigung erlischt zu dem Zeitpunkt, an dem ein geplantes Gesetz der Bundesregierung Cannabis-Produkte aus der Apotheke erstattungsfähig macht. Momentan ist die Genehmigung bis zum 30. Juni 2017 befristet. Laut Tolmein muss sie verlängert werden, wenn die Krankenkasse seines Patienten bis Mitte nächsten Jahres nicht die Kosten für Cannabisblüten aus der Apotheke übernimmt. Derweil könnten demnächst ähnliche Entscheidungen erteilt werden. Der Anwalt erklärte gegenüber DAZ.online, dass er in zwei bis drei Wochen mit der nächsten Genehmigung für einen weiteren Patienten rechne. |
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