Gesundheitspolitik

Das Rx-Versandverbot ist ohne Alternative

Neues Gutachten zeigt auf: „Rx-Versandhandelsverbot ist effizient und kosteneffektiv“

BERLIN (ks) | Seit gut fünf Monaten stehen die Apotheker vor existenziellen Fragen: Welche Folgen hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Rx-Preisen im grenzüberschreitenden Versandhandel auf unser Apothekensystem? Werden die hiesigen ­Apotheken dem ungleichen Wettbewerb mit ihrer Konkurrenz aus den Niederlanden standhalten können? Was ist zu tun, um die flächendeckende Arzneimittelversorgung samt persönlicher Beratung langfristig zu sichern? Ein aktuelles Gutachten im Auftrag der Noweda und des Deutschen Apotheker Verlags zeigt auf: Das Rx-Versandverbot ist ohne Alternative. Die von dem Gesundheitsökonomen Prof. Dr. Uwe May, der Politikwissenschaftlerin Cosima Bauer sowie dem Juristen Dr. Heinz-Uwe Dettling erstellte Studie hat zudem den Anspruch, die vom EuGH vermissten Belege beizubringen, dass die deutsche Rx-Preisbindung geeignet ist, das – legitime – Ziel einer flächendeckenden und hochwertigen Arzneimittelversorgung zu erreichen.

Der EuGH hat mit seinem Urteil vom 19. Oktober 2016 für sehr viel Unruhe gesorgt. Die Gründe waren für die Klägerseite sicher schwer zu verdauen. Die Richter sahen es als Eingriff in den freien Warenverkehr, dass Deutschland auch EU-ausländische Versandapotheken an die Arzneimittelpreisverordnung bindet. Ein solcher Eingriff könne zwar grundsätzlich mit dem Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen gerechtfertigt werden – und die Mitgliedstaaten hätten auch einen Wertungsspielraum, auf welchem Niveau sie diesen Schutz sicherstellen wollen. Doch die gesetzliche Maßnahme sei nur dann mit Erfolg zu rechtfertigen, wenn sie auch geeignet sei, das Ziel zu erreichen. Und genau hier hakte es aus Sicht des EuGH: Ihm fehlen Belege, die die Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit der Rx-Preisbindung für den Erhalt der flächendeckenden Versorgung untermauern. Die Aussagen blieben aus Sicht der Richter zu allgemein. Auch seien keine hinreichenden Nachweise vorgebracht worden, dass sich ein Preiswettbewerb bei Rx-Arzneimitteln nachteilig auf die Wahrnehmung bestimmter Gemeinwohlverpflichtungen – z. B. die Rezepturherstellung – auswirken würde. Stattdessen legten aus Sicht der Richter Unterlagen, auf die sich die EU-Kommission stützte, nahe, dass mehr Preiswettbewerb unter den Apotheken die gleichmäßige Versorgung mit Arzneimitteln fördere. Und zwar dadurch, „dass Anreize zur Niederlassung in Gegenden gesetzt würden, in denen wegen der geringen Zahl an Apotheken höhere Preise verlangt werden könnten“.

Vier Nach-EuGH-Szenarien

Das Gutachten von Dettling, May und Bauer nimmt sich nun dieser beklagten „Lücke im Tatsächlichen“ an. Es spielt vier Folgeszenarien nach dem EuGH-Urteil durch, die jeweils mit Daten unterfüttert sind – dabei wurde auch die jüngste Studie des IFH Köln (siehe Artikel oben) verwertet. Im Szenario 1 werden die Folgen einer Untätigkeit des deutschen Gesetzgebers aufgezeigt, im Szenario 2 die Konsequenzen der Aufhebung der Arzneimittelpreisbindung und des – vom EuGH ignorierten – in Deutschland geltenden Sachleistungsprinzips sowie im Szenario 3 die Auswirkungen eines „sanften Preiswettbewerbs“ mit beschränkten Boni. Für alle drei Szenarien prognostizieren die Gutachter verheerende Auswirkungen auf das Netz einer flächendeckenden Arzneimittelversorgung. Als besonders dramatisch erweist sich dabei die Durchlöcherung des Apothekennetzes auf dem Land. Einzig Szenario 4 erweist sich für die Gutachter als Lösung: das Verbot des Versandhandels mit Rx-Arzneimitteln. Hierzu gebe es keine gleichwertige Regelungsalternative.

Unzutreffend sei nach gesichertem Stand der wohlfahrts- und gesundheitsökonomischen Erkenntnisse auf jeden Fall die Annahme, ein freier Preiswettbewerb führe auch bei Rx-Arzneimitteln zu einer besseren und kostengünstigeren Versorgung. Vielmehr sei das System der Rx-Preisbindung in Verbindung mit der flächendeckenden Apothekenversorgung und dem Sachleistungsprinzip effizienter und kosteneffektiver.

Das Gutachten wird am 1. April im Rahmen der Interpharm in Bonn offiziell der Öffentlichkeit vorgestellt. |


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