DAZ aktuell

Die Chancen zum Erhalt der stationären Apotheke nutzen

Stefan Hartmann, Vorsitzender Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK)

Foto: BVDAK
Stefan Hartmann

Die EuGH-Entscheidung vom 19. Oktober 2016 hat uns tief getroffen. Nun ist schnelles Handeln des Gesetzgebers erforderlich.

Ein kurzfristiges Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist derzeit alternativlos.

Denn eines wird immer deutlicher: Die ausländischen Versandapotheken können nur deshalb so hohe Boni bieten, weil sie in zentralen Punkten eklatante Wettbewerbsvorteile haben: Im Einkauf, bei den Kosten und bei der Umgehung zahlreicher, nicht kostendeckender Gemeinwohlverpflichtungen der stationären Apotheke (persönliche Beratung, Notdienst, Rezeptur, sonstige apothekerliche Dienstleistungen etc.). Zudem stehen hinter einigen Versand­apotheken millionenschwere Kapital­geber, die auch längere Verlustphasen problemlos überbrücken können – einzig und alleine mit dem Ziel, Marktan­teile durch Verdrängung zu gewinnen.

Nach Berechnungen des BVDAK würde die stationäre Durchschnittsapo­theke bereits bei der Gewährung eines Rabattes von nur 1,69 Euro pro Rx-Medikament ein betriebswirtschaftliches Teilbetriebsergebnis im Rx-Bereich von 0,00 Euro einfahren.

Damit wird klar: Die stationäre Apotheke wird sich in diesem „vermeint­lichen Wettbewerb“ gegen die Versandapotheken niemals behaupten können. Die Arzneimittelversorgung in ihrer bewährten Grundkonstruk­tion steht demnach zur Disposition. Schon alleine aus diesem Grund ist ein Verbot gerechtfertigt!

Es liegt an der Politik zu zeigen, dass in Deutschland weiterhin Wert gelegt wird auf eine qualifizierte und flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln durch die persönliche Betreuung in der Apotheke vor Ort. Der BVDAK steht für konstruktive Gespräche immer zur Verfügung. |

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