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DAZ aktuell
Die Chancen zum Erhalt der stationären Apotheke nutzen
Stefan Hartmann, Vorsitzender Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK)
Die EuGH-Entscheidung vom 19. Oktober 2016 hat uns tief getroffen. Nun ist schnelles Handeln des Gesetzgebers erforderlich.
Ein kurzfristiges Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist derzeit alternativlos.
Denn eines wird immer deutlicher: Die ausländischen Versandapotheken können nur deshalb so hohe Boni bieten, weil sie in zentralen Punkten eklatante Wettbewerbsvorteile haben: Im Einkauf, bei den Kosten und bei der Umgehung zahlreicher, nicht kostendeckender Gemeinwohlverpflichtungen der stationären Apotheke (persönliche Beratung, Notdienst, Rezeptur, sonstige apothekerliche Dienstleistungen etc.). Zudem stehen hinter einigen Versandapotheken millionenschwere Kapitalgeber, die auch längere Verlustphasen problemlos überbrücken können – einzig und alleine mit dem Ziel, Marktanteile durch Verdrängung zu gewinnen.
Nach Berechnungen des BVDAK würde die stationäre Durchschnittsapotheke bereits bei der Gewährung eines Rabattes von nur 1,69 Euro pro Rx-Medikament ein betriebswirtschaftliches Teilbetriebsergebnis im Rx-Bereich von 0,00 Euro einfahren.
Damit wird klar: Die stationäre Apotheke wird sich in diesem „vermeintlichen Wettbewerb“ gegen die Versandapotheken niemals behaupten können. Die Arzneimittelversorgung in ihrer bewährten Grundkonstruktion steht demnach zur Disposition. Schon alleine aus diesem Grund ist ein Verbot gerechtfertigt!
Es liegt an der Politik zu zeigen, dass in Deutschland weiterhin Wert gelegt wird auf eine qualifizierte und flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln durch die persönliche Betreuung in der Apotheke vor Ort. Der BVDAK steht für konstruktive Gespräche immer zur Verfügung. |
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