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Rx-Boni: Nächste Runde im April
OLG Düsseldorf muss nach EuGH-Urteil abschließendes Urteil fällen
Der Fall hat Apothekenrechts-Geschichte geschrieben: Die Wettbewerbszentrale klagt wegen einer Kooperation mit DocMorris gegen die Deutsche Parkinson Vereinigung. Denn die niederländische Versandapotheke gewährt Mitgliedern der Selbsthilfeorganisation Boni für die Bestellung rezeptpflichtiger Arzneimittel. Um zu klären, ob die Arzneimittelpreisbindung in Deutschland – die derartige Sonderrabatte eigentlich verbietet – mit dem Europarecht vereinbar ist, hatte das OLG Düsseldorf den EuGH angerufen und um die Beantwortung entsprechender Vorlagefragen gebeten. Wie die Antwort aus Luxemburg ausfiel, ist bekannt: Mit Verweis auf den freien Warenverkehr schmetterten die Richter die Einwände aus Deutschland ab und entschieden, dass Versandapotheken aus dem EU-Ausland die hierzulande geltende Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht beachten müssen. Rx-Boni sind damit kein Problem. Nun ist das OLG mit der abschließenden Entscheidung am Zuge.
Rechtsanwältin Christiane Köber von der Wettbewerbszentrale erklärte gegenüber DAZ.online: „Wir werden unsere Position weiter verteidigen.“ So werde man auch die Mängel aufzeigen, die das EuGH-Urteil hat. Beispielsweise werde die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sowie des Bundesverfassungsgerichts nicht berücksichtigt.
Dennoch ist Köber eher pessimistisch. „Das kann man jetzt alles vortragen – das OLG lässt sich aber vermutlich davon nicht beeindrucken“, befürchtet sie. „Ganz realistisch gesehen werden wir damit nicht viel Erfolg haben.“
Allerdings: In der Zwischenzeit könnte sich politisch noch etwas tun. Zumindest Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) verfolgt weiterhin das Ziel, den Arzneimittelversandhandel auf verschreibungsfreie Präparate einzuschränken. |
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