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Saarland

Anmeldefrist für den Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung

Der Antrag auf Zulassung zum Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung im Herbst 2017 muss bis spätestens 10. Juni 2017 dem Landesprüfungsamt zugegangen sein. Nach diesem Termin eingehende Anträge werden grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt (Ausschlussfrist). Die Antragsformulare werden zusammen mit dem Zeugnis für den Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung ausgehändigt. Der Antrag ist zu richten an das

Landesamt für Soziales (LAS)

Zentralstelle für Gesundheitsberufe

– Landesprüfungsamt –

Konrad-Zuse-Straße 11

66115 Saarbrücken

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