DAZ aktuell

Keine einheitliche Fachsprachenprüfung

Häufigkeit, Kosten, Erfolg – große Unterschiede zwischen den Bundesländern

STUTTGART (hfd/daz) | Neben der Kenntnisprüfung müssen ausländische Apotheker auch eine Fachsprachenprüfung bestehen, um die Berufsanerkennung zu erhalten – das hat die Gesundheitsministerkonferenz der Länder so beschlossen. Zwar sollte der Ablauf überall im Bund gleich sein, doch zeigen sich nicht nur bei der Organisation deutliche Differenzen zwischen den Ländern.

Apotheker aus dem Ausland müssen hinsichtlich des allgemeinen Sprachniveaus über die Kenntnisse auf dem Level B2 der deutschen Sprache verfügen. In der Fachsprache ist für eine umfassende Tätigkeit als Apotheker das Level C1 gemäß dem europäischen Referenzrahmen erforderlich: Pharmazeuten müssen sich spontan und fließend ausdrücken können, um Patienten und Kunden sowie Ärzte über Arzneimittel, arzneimittelbezogene Probleme und etwaige Risiken hinreichend informieren und beraten zu können.

BAK-Leitfaden gibt Ablauf vor

Die Prüfungen sollten überall gleich ablaufen. Die Bundesapothekerkammer hat hierzu einen Leitfaden erarbeitet. Nachdem der Prüfling über den Ablauf der dreiteiligen Prüfung aufgeklärt wurde, erhält er eine Fachinformation samt Originalverpackung – und soll sich anschließend mit einem simulierten Patienten über das Arzneimittel unterhalten. Auch Gespräche mit Ärzten oder Kollegen sind Teil der einstündigen Prüfung. Dabei geht es rein um die sprachlichen Fähigkeiten. Unerheblich ist, inwiefern die Beratung pharmazeutisch korrekt ist – hierzu gibt es die Kenntnisprüfung.

Nach Recherchen von DAZ.online gibt es bei der Fachsprachenprüfung jedoch erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern. Diese beginnen schon bei der Zuständigkeit. Während beispielsweise in Bremen die Landesapothekerkammer bereits im Februar 2015 diese Aufgabe erhalten hat und die erste Prüfung im November des Jahres abgenommen wurde, ist dies in Hessen und Bayern erst seit Kurzem der Fall.

Erfolgschancen variieren

Gleichzeitig gibt es in einigen Bundesländern mehrere Anbieter – und in einem sogar keinen: So will die Kammer in Thüringen die Prüfungen zwar gerne abnehmen, wovon das zuständige Ministerium offenbar seit zwei Jahren weiß – doch passiert ist seitdem praktisch nichts. Auch die Häufigkeit der angebotenen Prüfung variiert. Während in Rheinland-Pfalz oder Sachsen-Anhalt Prüfungen im Normalfall nur halbjährlich abgenommen werden, ist es in Baden-Württemberg, Berlin oder dem Kammerbezirk Nordrhein teils sogar zweimal pro Monat der Fall. In Hessen sind dafür nur 125 Euro zu leisten, in Schleswig-Holstein jedoch 600 Euro. In vielen, aber nicht in allen Fällen werden die Kosten von der zuständigen Arbeitsagentur übernommen.

Nicht einheitlich sind auch die Erfolgschancen: Während nach DAZ.online-Berechnungen im Kammerbezirk Nordrhein 90 Prozent der Prüfungen erfolgreich endeten, hat im Saarland sogar nur einer der 33 bis Mai 2017 geprüften ausländischen Pharmazeuten nicht bestanden. In Mecklenburg-Vorpommern sind dagegen im Jahr 2016 zwei von sechs Prüflingen durchgefallen. Die Kammer Brandenburg wollte ihre Erfolgsquote nicht nennen, um „Prüfungstourismus“ zu unterbinden.

Einige Bundesländer bieten vorbereitende Kurse an. In manchen Ländern – wie auch im Kammerbezirk Nordrhein – gibt es dafür einzelne private Anbieter: Im Kammerbezirk Westfalen-Lippe macht das die Ruhr-Universität Bochum, in Sachsen die „Kulturakademie Dresden“. Im Saarland übernimmt auch eine niedergelassene Apothekerin diese Aufgabe. Die Landesapothekerkammer Niedersachsen ist derzeit noch in Gesprächen mit verschiedenen Anbietern und will zusammen mit ihnen ein Curriculum entwickeln.

Eingeschränkte Berufserlaubnis?

Auch bei der Frage, ob eine eingeschränkte Berufserlaubnis schon nach Ablegen der allgemeinen Deutschprüfung und vor Ablegen der Fachsprachenprüfung erteilt wird, gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern: Während beispielsweise in Bayern oder Niedersachsen nie eine eingeschränkte Berufserlaubnis vor Ablegen der Fachsprachenprüfung erteilt wird, ist dies in Bremen oder Nordrhein-Westfalen regelmäßig der Fall. In Sachsen dürfen ausländische Pharmazeuten nach Auskunft der Landesapothekerkammer hingegen nicht einmal ein Praktikum absolvieren. |

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