Gesundheitspolitik

Grüne fragen zum Rx-Versand

Kleine Anfrage der Fraktion zum Staatshaftungsrisiko

BERLIN (ks) | Die Grünen im Bundestag waren stets gegen ein Rx-Versandverbot. Nun hakt die Fraktion mit einer Kleinen Anfrage unter dem Titel „Finanzielle Risiken für den Bundeshaushalt durch das beabsichtigte Verbot des Versandhandels für verschreibungspflichtige Arzneimittel“ bei der Bundesregierung nach.

In der Vorbemerkung verweisen die Grünen u. a. auf eine Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen vom März vergangenen Jahres zum damaligen Gesetzentwurf Hermann Gröhes für ein Rx-Versandverbot. Darin zitiert das Ministerium ein vom Bundesverband Deutscher Versandapotheken in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten von Prof. Christian Koenig, das zu dem Schluss kommt, Deutschland setze sich mit einem Rx-Versandverbot der EU-rechtlichen Staatshaftung aus. Andere Juristen sehen die Gefahr einer Staatshaftung übrigens anders – aber das bleibt unerwähnt.

Vor diesem Hintergrund stellen die Grünen insgesamt 18 Fragen an die Bundesregierung. So fragen sie, ob die Bundesregierung definitiv zusichern könne, dass ein Verbot des Rx-Versands mit dem Verfassungs- und Unionsrecht vereinbar ist und insofern keine fiska­lischen Risiken für den Bund entstehen. Wenn nein, will die Fraktion wissen, mit welchen Maßnahmen die Bundesregierung ein Staatshaftungsrisiko vermeiden will. Wenn ja, interessiert sie sich dafür, welche neuen Erkenntnisse die mit der Fragestellung befassten Bundesministerien für Finanzen, Justiz und Wirtschaft bewegt haben, ihre bislang kritische Haltung gegenüber einem Verbot zu ändern.

Gibt es neue Erkenntnisse?

Die Fraktion erkundigt sich zudem unter verschiedenen Gesichtspunkten nach neuen Erkenntnissen, die die Bundesregierung seit dem Frühjahr 2017 gewonnen hat. Gebe es solche, die belegen, dass durch die Gewährung von Rx-Boni, die den Marktzugang von Versandhandelsapotheken aus dem europäischen Ausland erleichtern sollen, die ­flächendeckende Arzneimittelversorgung gefährdet ist? Und solche, die eine Einschränkung des freien Warenverkehrs hinreichend zu begründen beziehungsweise einen solchen Eingriff zu rechtfertigen vermögen? Auf die Antworten der Bundesregierung darf man ­gespannt sein. |

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