Wirtschaft

Stada-Aktionäre klagen

74,40 Euro je Aktie sind zu wenig

ts | Ein Jahr nach der Übernahme des Bad Vilbeler Pharmakonzerns Stada zeigen sich verbleibende Minderheitsaktionäre unzufrieden mit der ausgehandelten Abfindung. Vor dem Landgericht Frankfurt fordern sie nun einen finanziellen Nachschlag.

Ziel sei es, von den Stada-Käufern, den Finanzinvestoren Bain und Cinven, eine weitaus höhere Bar­abfindung und jährliche Garantiedividende zu erstreiten, sagte der Düsseldorfer Anwalt Peter Dreier laut einem Bericht der Nachrichtenagentur dpa-AFX. Eine entsprechende Klage für die Anleger habe er bei der Behörde eingereicht.

„Stada ist eine Perle“

Die Barabfindung von 74,40 Euro je Aktie, welche Bain und Cinven den verbleibenden Aktionären anbieten, spiegele den Wert von Stada nicht angemessen wider, sagte Dreier. Auch die jährliche Ausgleichszahlung von 3,82 Euro je Papier für Anteilseigner, die ihre Aktien nicht den Finanzinvestoren andienen, sei zu wenig. Der faire Wert je Stada-Aktie sei „oberhalb von 95 Euro“ anzusiedeln. Höhere künftige Gewinnmargen und Umsätze im Zuge des Umbaus von Stada seien in der Unternehmensbewertung nicht angemessen berücksichtigt worden, erklärte der Kläger-Vertreter und fügte hinzu: „Stada ist eine Perle.“ Unter Berücksichtigung dieser Parameter würden die Aktionäre neben der höheren jährlichen Garantiedividende einen einmaligen zusätz­lichen finanziellen Ausgleich in Höhe von mindestens 20 Euro je Aktie fordern.

Der Kursverlauf der Stada-Aktie spiegelt die Auffassung der klagenden Aktionäre nicht wider. Nach einem kräftigen Kursanstieg im Zuge der Übernahme im vergangenen Jahr hat das Papier seit rund sechs Monaten kontinuierlich leicht an Wert verloren. Aktuell notiert die Aktie bei gut 81 Euro. Bain und Cinven, die Stada im vergangenen Sommer für 5,3 Milliarden Euro übernommen hatten und zwei Drittel der Anteile halten, wiesen dem Bericht nach die Vorwürfe zurück. Die Barabfindung von 74,40 Euro je Aktie sei „ein angemessener Ausgleich“. Den Betrag hätten ein gerichtlich bestellter unabhängiger Wirtschaftsprüfer und ein Bewertungsgutachter bestätigt. Ein Verhandlungstermin am Landgericht Frankfurt steht noch nicht fest. |

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