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- AZ 36/2018
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Gesundheitspolitik
vfa gegen Importförderklausel
Der sogenannte „Parallelhandel“ könne, so vfa-Hauptgeschäftsführerin Birgit Fischer in einer Pressemeldung, die Arzneimittelqualität und die Arzneimittelsicherheit gefährden. Denn Handelswege über verschiedene Gesundheitssysteme hinweg seien manipulationsanfälliger als die direkte Belieferung eines Gesundheitssystems.
Trotzdem werde der Parallelhandel hierzulande sogar gesetzlich gegenüber dem normalen Vertrieb bevorzugt: durch die sogenannte Importförderklausel. Fischer fordert: „Wie einige Krankenkassen und Apotheker auch, ist der vfa dafür, diese Förderklausel zu streichen.“ Aufgrund der u. a. durch das AMNOG eingeführten Preisregulierungen gebe es, so Fischer weiter, auch keine ökonomischen Gründe mehr für die Importförderklausel. |
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