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Gesundheitspolitik
Gegen ausschließliche Fernbehandlung
Die Landesärztekammer Brandenburg teilt per Pressemeldung mit, dass die Delegierten „hinsichtlich der bestehenden Fernbehandlungsregelung keinen Änderungsbedarf“ sehen. In der Kammerversammlung am 8. September 2018 beschlossen sie, die Berufsordnung nicht entsprechend zu ändern. Diese biete schon jetzt weitreichende Möglichkeiten der Fernbehandlung: Telekonsultation, Telediagnostik und Telemonitoring seien bereits Bestandteil der geltenden Berufsordnung und würden auch in Brandenburg schon umgesetzt. Die Delegierten sehen demgegenüber aber in der Ermöglichung einer ausschließlichen Fernbehandlung, also ohne jeden unmittelbaren Arzt-Patienten-Kontakt, ein unkalkulierbares Risiko für Patient und Arzt. |
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