Gesundheitspolitik

112, 116, 117 und was ist mit Apotheken?

OTC-Gipfel des Apothekerverbands Nordrhein zu Nacht- und Notdiensten

eda | Die Versorgung der Bevölkerung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln im Notdienst ist eine wichtige Säule des öffentlichen Gesundheitswesens. Doch sie wird oft unterschätzt und bleibt in der Argumentation der Krankenkassen und der politischen Entscheider meistens unbeachtet. Der Apothekerverband Nordrhein machte den Apothekennotdienst zum Thema seines diesjährigen OTC-Gipfels, der am vergangenen Donnerstag in Düsseldorf stattfand.

„Was ist ein Notfall?“ Mit dieser Frage eröffnete der Gesundheitsökonom Prof. Uwe May sein Impulsreferat. Er stellte klar, dass in medizinischen Notfallsituationen die Patienten wesentliche Entscheidungen treffen würden, welche Leistungen sie in Anspruch nehmen. Ob Rettungsdienst (Rufnummer 112), hausärztliche Portalpraxis (116 bzw. 117) oder Apotheke: Von Patienten könne man nicht erwarten, dass sie rational eine medizinische Leistung auswählen, die ihren Beschwerden entspricht. Und doch wären es aktuell sie, die beeinflussen, welche Kostendimension ihre Behandlung initial einnimmt.

Chance durch OTC-Switches

Anhand einer Statistik verdeutlichte May, dass deutsche Hausärzte im europäischen Vergleich überdurchschnittlich viele Patientenkontakte haben – 240 sind es in einer Woche. Eine wissenschaft­liche Untersuchung kam zu dem Fazit, dass schon die Hälfte zu einer Arbeitsbelastung mit deut­lichem Sicherheitsrisiko („Unsafe workload“) führen kann. Dabei könnten rund 40 Prozent der Fälle entweder regulär oder im Rahmen der Selbstmedikation behandelt werden. Für den Gesundheitsökonomen liegt in der Abgrenzung zwischen ärztlicher und apothekerlicher Leistung im Nacht- und Notdienst die Lösung des Versorgungsproblems. Das Netz an Apotheken sei deutschlandweit dichter als das der Notfallpraxen. Durch den niederschwelligen Kontakt mit dem pharmazeutischen Personal könnte effizient und direkt entschieden werden, welche medizinische Leistung in Anspruch genommen werden muss. So würde der Arzt-Patient-Kontakt im Notdienst durchschnittlich 75 Euro kosten, in der Apotheke nur rund fünf Euro. Für jeden Euro, den ­Patienten im Rahmen der Selbstmedikation aufwenden, könnten rund 17 Euro im Gesundheitssystem eingespart werden. Daher seien OTC-Switches – also die Entlassung von Arzneimitteln aus der Verschreibungspflicht – ein wichtiges Mittel, die Kompetenz der Apotheke in der Akutversorgung der Patienten zu verbessern und die Solidargemeinschaft finanziell zu entlasten (s. DAZ 2018, Nr. 45, S. 68). Doch Institutionen wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) würden dieses Potenzial bisher ignorieren. Denn die pharmazeutische Leistung zu negieren, so Mays Erklärung, wäre die Grundlage dafür, sie in Zukunft auch nicht zu honorieren.

In DAZ Nr. 46 finden Sie einen Bericht über die Diskussion beim OTC-­Gipfel zum diesem Thema. |

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