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- AZ 47/2018
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Gesundheitspolitik
Spahn für Substitution
Biosimilars: Apotheker sollen austauschen
Zunächst hatte Spahn im Handelsblatt angekündigt, dass zukünftig für Biosimilars dieselben Regeln zur Substitution durch den Apotheker wie bei Generika gelten sollen. Jetzt hat dieses Vorhaben Eingang gefunden in den ersten Entwurf zum Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV).
„Biopharmaka sind elementar für die medizinische Versorgung unserer Patienten“, sagte Spahn gegenüber dem Handelsblatt. „Wenn es günstigere Alternativen bei gleich hoher Versorgungsqualität gibt, müssen wir sie nutzen. Sonst könnten wir das hohe Niveau der Arzneimittelversorgung in Deutschland nicht halten.“
Mit seinem Gesetzesvorhaben will Spahn nachgebaute Biopharmaka stärker in die GKV-Versorgung bringen. Vorgesehen ist, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Austauschbarkeit biologischer Arzneimittel regeln soll.
Hennrich will lieber noch abwarten
Während der GKV-Spitzenverband den Vorstoß Spahns begrüßt und auch von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Zustimmung signalisiert wurde, zeigt sich der CDU-Arzneimittelexperte Michael Hennrich skeptisch gegenüber dem geplanten Austausch in der Apotheke. Er will zunächst noch einige weitere Jahre lang Erfahrungen sammeln mit der Austauschbarkeit in der Arztpraxis. Gegenüber DAZ.online äußerte Hennrich wörtlich: „Mit einer vorschnellen Einführung der Austauschbarkeit in der Apotheke könnten wir Patienten und Ärzte verunsichern.“ Die Austauschbarkeit in der Apotheke könne „sicherlich mittelfristig der richtige Weg sein“, im Moment mahne er aber zur Zurückhaltung.
Auch der Branchenverband Pro Biosimilars, der die Biosimilar-Hersteller vertritt, warnt gegenüber DAZ.online vor einer Umstellung bei der Austauschbarkeit. Fehle die ausführliche Patienteninformation durch den Arzt, könnten sachlich unbegründete Ängste zur Verminderung der Adhärenz führen und den therapeutischen Erfolg bei den Patienten gefährden. |
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